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§ 8 GGA-Gesetz - Übergang von Vermögensgegenständen

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Gründung des "Instituts für Geowissenschaftliche Gemeinschaftsaufgaben" (GGA-Gesetz)
Amtliche Abkürzung
GGA-Gesetz
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
75200010000000

Vermögensgegenstände des NLfB, die im Rahmen der gemeinsamen Förderung der Forschung nach Artikel 91b des Grundgesetzes für Aufgaben im Sinne des § 2 Abs. 1 dieses Gesetzes erworben worden sind, gehen auf das Institut über.