Art. 5 NIHHPolZuVbg
Bibliographie
- Titel
- Vereinbarung zwischen der Hansestadt Hamburg, dem Lande Schleswig-Holstein und dem Lande Niedersachsen über die Erweiterung der örtlichen Zuständigkeit ihrer Polizeien
- Redaktionelle Abkürzung
- NIHHPolZuVbg,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21011010000000
(2) Kosten aus Einsatz von Polizei-Einheiten gemäß Artikel 3 gehen zu Lasten des Landes, zu dessen Gunsten der Einsatz erfolgt. Die Gefahr der Kostentragung beginnt mit dem Augenblick der geschlossenen Inmarschsetzung und endet mit Überschreiten der Landesgrenze des Heimatgebietes.