Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 01.02.1991, Az.: 1 M 153/90
Zweckbestimmung; Fremdenverkehr; Sicherung der Fremdenverkehrsfunktion; Beherbergungsbetriebe; Wohngebäude mit Fremdbeherbergung; Feriengäste; Eigentumswohnungen
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 01.02.1991
- Aktenzeichen
- 1 M 153/90
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1991, 13078
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1991:0201.1M153.90.0A
Rechtsgrundlagen
- § 22 Abs. 7 S. 2 BauGB
- § 22 Abs. 7 S. 3 BauGB
- § 22 Abs. 2 S. 3 BauGB
- § 22 Abs. 1 BauGB
- § 22 Abs. 5 BauGB
Fundstelle
- BRS 52 Nr 92
Amtlicher Leitsatz
Ist die Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr ua anzunehmen bei Gebieten, die durch Beherbergungsbetriebe und "Wohngebäude mit Fremdenbeherbergung" geprägt sind, so kann die Aufteilung dieser Wohngebäude mit Fremdenbeherbergung, also von Wohngebäuden, die - sei es auch nur während der Saison - ganz oder teilweise an Feriengäste vermietet werden, in Eigentumswohnungen für die Sicherung der Fremdenverkehrsfunktion des Gebiets nicht irrelevant sein.