Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 01.02.1991, Az.: 1 M 153/90

Zweckbestimmung; Fremdenverkehr; Sicherung der Fremdenverkehrsfunktion; Beherbergungsbetriebe; Wohngebäude mit Fremdbeherbergung; Feriengäste; Eigentumswohnungen

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
01.02.1991
Aktenzeichen
1 M 153/90
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1991, 13078
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1991:0201.1M153.90.0A

Fundstelle

  • BRS 52 Nr 92

Amtlicher Leitsatz

Ist die Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr ua anzunehmen bei Gebieten, die durch Beherbergungsbetriebe und "Wohngebäude mit Fremdenbeherbergung" geprägt sind, so kann die Aufteilung dieser Wohngebäude mit Fremdenbeherbergung, also von Wohngebäuden, die - sei es auch nur während der Saison - ganz oder teilweise an Feriengäste vermietet werden, in Eigentumswohnungen für die Sicherung der Fremdenverkehrsfunktion des Gebiets nicht irrelevant sein.