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§ 9 NKlimaG - Information über Ziele und Zwecke dieses Gesetzes

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (Niedersächsisches Klimagesetz - NKlimaG)
Amtliche Abkürzung
NKlimaG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28010

Das Land informiert über die Ziele und Zwecke dieses Gesetzes und fördert mit geeigneten Mitteln das allgemeine Verständnis hierfür.