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Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot)

Bibliographie

Titel
Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot)
Amtliche Abkürzung
DONot
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
32370

AV d. MJ v. 10.12.2021 (3831 - 201.138)

Vom 10. Dezember 2021 (Nds. Rpfl. 2022 S. 11)

Zuletzt geändert durch AV vom 26. April 2023 (Nds. Rpfl. S. 338)

VORIS 32370

AV d. MJ v. 21.11.2000 - Nds. Rpfl. S. 340; 2002 S. 359 -

AV d. MJ v. 12.1.2017 - Nds. Rpfl. S. 41 -

Die zwischen den Landesjustizverwaltungen abgestimmte Neufassung der Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot) wird nach Maßgabe ihres § 21 zum 1.1.2022 in Kraft gesetzt. Die Bezugs-AV tritt mit Ablauf des 31.12.2021 außer Kraft.

Inhaltsübersicht(1)§§
Abschnitt 1
Amtsführung im Allgemeinen
Amtliche Unterschrift1
Amtssiegel2
Amtsschild, Namensschild3
Verpflichtung der Beschäftigten sowie der Dienstleisterinnen und Dienstleister4
Bezeichnung der Beteiligten in Urkunden5
Elektronische Übermittlung in Registersachen5a
Einhaltung von Mitwirkungsverboten6
Übersicht über Urkundsgeschäfte7
Abschnitt 2
Ergänzende Regelungen für Erbverträge
Erbverträge8
Abschnitt 3
Ergänzende Regelungen für Verwahrungsgeschäfte
Übersicht über Verwahrungsgeschäfte9
Durchführung der Verwahrungsgeschäfte10
Abschnitt 4
Ergänzende Regelungen für Softwareprodukte zur Führung von Akten und Verzeichnissen
Software-Herstellerbescheinigungen11
Abschnitt 5
Herstellung der notariellen Urkunden und Dokumente
Herstellung der Urschriften, Ausfertigungen und beglaubigten Abschriften12
Übertragung der Papierdokumente in die elektronische Form13
Verbinden, Beifügen und Siegeln14
Abschnitt 6
Prüfung der Amtsführung
Verfahren15
An die Aufsichtsbehörden zu übermittelnde Dokumente16
Zugang der Aufsichtsbehörde zu den Akten und Verzeichnissen der Notarin oder des Notars17
Gegenstand der regelmäßigen Prüfung18
Abschnitt 7
Notariatsverwaltung und Notarvertretung
Notariatsverwaltung und Notarvertretung19
Abschnitt 8
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Übergangsvorschriften20
Inkrafttreten, Außerkrafttreten21
Anlagen
Muster 1
(zu § 7)
Anlage 1
Muster 2
(zu § 9)
Anlage 2

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.