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Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot)

Bibliographie

Titel
Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot)
Amtliche Abkürzung
DONot
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
32370

AV d. MJ v. 10.12.2021 (3831 - 201.138)

Vom 10. Dezember 2021 (Nds. Rpfl. 2022 S. 11)

VORIS 32370

AV d. MJ v. 21.11.2000 - Nds. Rpfl. S. 340; 2002 S. 359 -

AV d. MJ v. 12.1.2017 - Nds. Rpfl. S. 41 -

Die zwischen den Landesjustizverwaltungen abgestimmte Neufassung der Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot) wird nach Maßgabe ihres § 21 zum 1.1.2022 in Kraft gesetzt. Die Bezugs-AV tritt mit Ablauf des 31.12.2021 außer Kraft.

Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Amtsführung im Allgemeinen
Amtliche Unterschrift1
Amtssiegel2
Amtsschild, Namensschild3
Verpflichtung der Beschäftigten sowie der Dienstleisterinnen und Dienstleister4
Bezeichnung der Beteiligten bei der Beurkundung5
Einhaltung von Mitwirkungsverboten6
Übersicht über Urkundsgeschäfte7
Abschnitt 2
Ergänzende Regelungen für Erbverträge
Erbverträge8
Abschnitt 3
Ergänzende Regelungen für Verwahrungsgeschäfte
Übersicht über Verwahrungsgeschäfte9
Durchführung der Verwahrungsgeschäfte10
Abschnitt 4
Ergänzende Regelungen für Softwareprodukte zur Führung von Akten und Verzeichnissen
Software-Herstellerbescheinigungen11
Abschnitt 5
Herstellung der notariellen Urkunden und Dokumente
Herstellung der Urschriften, Ausfertigungen und beglaubigten Abschriften12
Übertragung der Papierdokumente in die elektronische Form13
Heften und Siegeln von Urkunden14
Abschnitt 6
Prüfung der Amtsführung
Verfahren15
An die Aufsichtsbehörden zu übermittelnde Dokumente16
Zugang der Aufsichtsbehörde zu den Akten und Verzeichnissen der Notarin oder des Notars17
Gegenstand der regelmäßigen Prüfung18
Abschnitt 7
Notariatsverwaltung und Notarvertretung
Notariatsverwaltung und Notarvertretung19
Abschnitt 8
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Übergangsvorschriften20
Inkrafttreten, Außerkrafttreten21
Anlagen
Muster 1
(zu § 7)
Anlage 1
Muster 2
(zu § 9)
Anlage 2