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Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
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VV zu § 9 NNVG,NI - Verwaltungsvorschriften zu § 9 NNVG
VV zu § 9 NNVG,NI - Verwaltungsvorschriften zu § 9 NNVG
Abschnitt 1 VV zu § 9 NNVG, Allgemeines
Abschnitt 2 VV zu § 9 NNVG, Empfänger der Sonderfinanzhilfe nach § 9 Abs. 1 bis 4 NNVG (zu Absatz 1)
Abschnitt 3 VV zu § 9 NNVG, Vorgaben zur Verwendung der Sonderfinanzhilfe durch die Aufgabenträger und zur Einhaltung der beihilferechtlichen Anforderungen (zu den Absätzen 1 und 3)
Abschnitt 4 VV zu § 9 NNVG, Vorgaben zur Bestimmung und Ermittlung der ausgleichsfähigen Schäden (zu Absatz 3)
Abschnitt 5 VV zu § 9 NNVG, Ausschluss von Schadensausgleichen an Verkehrsunternehmen (zu Absatz 3)
Abschnitt 6 VV zu § 9 NNVG, Verteilung und Auszahlung der Sonderfinanzhilfe; Meldeverfahren (zu Absatz 2)
Abschnitt 7 VV zu § 9 NNVG, Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung der Sonderfinanzhilfe und der Einhaltung der beihilferechtlichen Anforderungen (zu Absatz 4)
Abschnitt 8 VV zu § 9 NNVG, Schlussbestimmungen