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  • ...Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)Bibliographie Titel Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)...

    Rechtsstand: 31.08.2016 | VORIS Nummer: 20470021000000


  • ...§ 1 WO-EwZ - Geltungsbereich, Begriffsbestimmung Bibliographie Titel Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)Amtliche Abkürzung WO-EwZ Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20470021000000 (1) Diese Verordnung regelt die Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Vertretung der Beschäftigten in den Verwaltungsrat, Aufsichtsrat, Betriebsausschuss oder ein vergleichbares Gremium...

    Rechtsstand: 31.08.2016 | VORIS Nummer: 20470021000000


  • ...§ 2 WO-EwZ - Wahlvorstand, Wahlhelferinnen, Wahlhelfer Bibliographie Titel Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)Amtliche Abkürzung WO-EwZ Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20470021000000 (1) 1 Der Wahlvorstand führt die Wahl der Vertretung der Beschäftigten durch. 2 Er ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder oder deren Ersatzmitglieder anwesend sind. 3 Er fasst seine Beschlüsse...

    Rechtsstand: 31.08.2016 | VORIS Nummer: 20470021000000


  • ...§ 3 WO-EwZ - Bekanntmachungen des Wahlvorstands Bibliographie Titel Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)Amtliche Abkürzung WO-EwZ Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20470021000000 (1) 1 Bekanntmachungen aufgrund dieser Wahlordnung sind in der Einrichtung auszuhängen einschließlich ihrer räumlich getrennten Teile und ihrer Nebenstellen, denen Wahlberechtigte für die Wahl...

    Rechtsstand: 31.08.2016 | VORIS Nummer: 20470021000000


  • ...§ 4 WO-EwZ - Wählerverzeichnis Bibliographie Titel Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)Amtliche Abkürzung WO-EwZ Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20470021000000 (1) 1 Der Wahlvorstand stellt ein Verzeichnis der Wahlberechtigten (Wählerverzeichnis) auf. 2 In das Wählerverzeichnis sind der Nachname und der Vorname aufzunehmen, in das für den Wahlvorstand...

    Rechtsstand: 31.08.2016 | VORIS Nummer: 20470021000000


  • ...§ 5 WO-EwZ - Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis Bibliographie Titel Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)Amtliche Abkürzung WO-EwZ Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20470021000000 (1) Jede Beschäftigte oder jeder Beschäftigte kann beim Wahlvorstand schriftlich innerhalb einer Woche seit Auslegung Einspruch gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses einlegen...

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    Rechtsstand: 31.08.2016 | VORIS Nummer: 20470021000000


  • ...§ 6 WO-EwZ - Zahl der Sitze, Zahl der zu wählenden Vertreterinnen oder Vertreter der Beschäftigten, Verteilung der Sitze auf Frauen und MännerBibliographie Titel Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)...

    Rechtsstand: 31.08.2016 | VORIS Nummer: 20470021000000


  • ...§ 7 WO-EwZ - Wahlausschreiben Bibliographie Titel Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)Amtliche Abkürzung WO-EwZ Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20470021000000 (1) 1 Frühestens nach Ablauf von zwei Wochen seit der Bekanntgabe nach § 2 Abs. 4 und spätestens sechs Wochen vor dem letzten Tag der Stimmabgabe erlässt der Wahlvorstand ein Wahlausschreiben. 2...

    Rechtsstand: 31.08.2016 | VORIS Nummer: 20470021000000


  • ...§ 8 WO-EwZ - Wahlvorschläge, Einreichungsfrist Bibliographie Titel Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)Amtliche Abkürzung WO-EwZ Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20470021000000 (1) Zur Wahl der Vertretung der Beschäftigten können die Wahlberechtigten sowie die in der Einrichtung vertretenen Gewerkschaften Wahlvorschläge machen...

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    Rechtsstand: 31.08.2016 | VORIS Nummer: 20470021000000


  • ...§ 9 WO-EwZ - Inhalt der Wahlvorschläge Bibliographie Titel Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)Amtliche Abkürzung WO-EwZ Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20470021000000 (1) 1 Jeder Wahlvorschlag für die Wahl der betriebsangehörigen Vertreterinnen oder Vertreter und jeder Wahlvorschlag für die Wahl der sonstigen Vertreterinnen oder Vertreter muss mindestens...

    Rechtsstand: 31.08.2016 | VORIS Nummer: 20470021000000


  • ...§ 10 WO-EwZ - Sonstige Erfordernisse für Wahlvorschläge Bibliographie Titel Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)Amtliche Abkürzung WO-EwZ Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20470021000000 (1) Jede Bewerberin oder jeder Bewerber kann nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden...

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    Rechtsstand: 31.08.2016 | VORIS Nummer: 20470021000000


  • ...§ 11 WO-EwZ - Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand, ungültige Wahlvorschläge BibliographieTitel Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)...

    Rechtsstand: 31.08.2016 | VORIS Nummer: 20470021000000