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175 Suchergebnisse

  • ...§ 6 NWindPVBetG - Angebot zur weiteren finanziellen Beteiligung Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie- und Photovoltaikanlagen (NWindPVBetG)Amtliche Abkürzung NWindPVBetG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 28010 (1) 1 Der Vorhabenträger ist verpflichtet, innerhalb eines Jahres nach Inbetriebnahme einer Windenergieanlage oder der ersten Anlage eines Freiflächenvorhabens...

    Rechtsstand: 19.04.2024 | VORIS Nummer: 28010


  • ...§ 7 NWindPVBetG - Erneutes Angebot zur weiteren finanziellen Beteiligung Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie- und Photovoltaikanlagen (NWindPVBetG)Amtliche Abkürzung NWindPVBetG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 28010 (1) 1 Ist nach § 6 Abs. 2 Satz 4 eine befristete weitere finanzielle Beteiligung angeboten worden, so ist der Vorhabenträger verpflichtet, spätestens sechs Monate vor Ablauf der Befristung ein erneutes...

    Rechtsstand: 19.04.2024 | VORIS Nummer: 28010


  • ...§ 8 NWindPVBetG - Überwachung, Zulassung von Ausnahmen Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie- und Photovoltaikanlagen (NWindPVBetG)Amtliche Abkürzung NWindPVBetG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 28010 (1) 1 Das Fachministerium überwacht die Erfüllung der Verpflichtungen nach den §§ 4, 6 und 7. 2 Es kann die zur Erfüllung der Verpflichtungen erforderlichen Maßnahmen treffen....

    Rechtsstand: 19.04.2024 | VORIS Nummer: 28010


  • ...§ 9 NWindPVBetG - Ordnungswidrigkeiten Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie- und Photovoltaikanlagen (NWindPVBetG)Amtliche Abkürzung NWindPVBetG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 28010 (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig...

    Rechtsstand: 19.04.2024 | VORIS Nummer: 28010


  • ...§ 10 NWindPVBetG - Verordnungsermächtigungen Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie- und Photovoltaikanlagen (NWindPVBetG)Amtliche Abkürzung NWindPVBetG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 28010 Das Fachministerium wird ermächtigt, zum Ziel der Überprüfung der Wirksamkeit dieses Gesetzes (Evaluation), zur Überprüfung der Erfüllung der in diesem Gesetz geregelten Pflichten und zur Bestimmung der Höhe...

    Rechtsstand: 19.04.2024 | VORIS Nummer: 28010


  • ...§ 11 NWindPVBetG - Evaluation, Berichterstattung Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie- und Photovoltaikanlagen (NWindPVBetG)Amtliche Abkürzung NWindPVBetG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 28010 1 Die Landesregierung evaluiert die Regelungen in den §§ 4, 6 und 7 und legt dem Landtag hierüber, erstmals zum 30. Juni 2026, einen Bericht vor. 2 In dem Bericht sind insbesondere darzustellen:...

    Rechtsstand: 19.04.2024 | VORIS Nummer: 28010


  • ...Niedersächsische Verordnung über den Zuschlag bei Ausschreibungen für Freiflächensolaranlagen in benachteiligten Gebieten (Niedersächsische Freiflächensolaranlagenverordnung - NFSVO) Bibliographie Titel Niedersächsische Verordnung über den Zuschlag bei Ausschreibungen für Freiflächensolaranlagen in benachteiligten Gebieten (Niedersächsische Freiflächensolaranlagenverordnung - NFSVO)...

    Rechtsstand: 08.12.2023 | VORIS Nummer: 28010


  • ...§ 1 NFSVO Bibliographie Titel Niedersächsische Verordnung über den Zuschlag bei Ausschreibungen für Freiflächensolaranlagen in benachteiligten Gebieten (Niedersächsische Freiflächensolaranlagenverordnung - NFSVO)Amtliche Abkürzung NFSVO Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 28010 1 Bei Zuschlagsverfahren für Solaranlagen gemäß § 37c Abs. 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2021) darf die Bundesnetzagentur auch Gebote für Freiflächenanlagen im Sinne des § 3 Nr. 22 EEG 2021 auf...

    Rechtsstand: 08.12.2023 | VORIS Nummer: 28010


  • ...Abschnitt 2 RL KSEnEff-Erl - Gegenstand der Förderung Bibliographie Titel Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Klimaschutz und Energieeffizienz bei Unternehmen, bei öffentlichen Trägern und Kultureinrichtungen (Richtlinie "Klimaschutz und Energieeffizienz")Redaktionelle Abkürzung RL KSEnEff-Erl,NI Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr...

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    Rechtsstand: 09.08.2023 | VORIS Nummer: 28010


  • ...Niedersächsische Verordnung zur Durchführung des Studierenden-Energiepreispauschalengesetzes (Nds. EPPSG-DVO)Bibliographie Titel Niedersächsische Verordnung zur Durchführung des Studierenden-Energiepreispauschalengesetzes (Nds. EPPSG-DVO)...

    Rechtsstand: 15.02.2023 | VORIS Nummer: 22200


  • ...§ 1 Nds. EPPSG-DVO - Zuständige Stellen Bibliographie Titel Niedersächsische Verordnung zur Durchführung des Studierenden-Energiepreispauschalengesetzes (Nds. EPPSG-DVO)Amtliche Abkürzung Nds. EPPSG-DVO Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 22200 (1) 1 Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur ist sachlich und örtlich zuständig für die Vorbereitung und Bescheidung der Anträge aller Personen, die am 1. Dezember 2022 an einer...

    Rechtsstand: 15.02.2023 | VORIS Nummer: 22200


  • ...§ 2 Nds. EPPSG-DVO - Aufgaben der zuständigen Stellen Bibliographie Titel Niedersächsische Verordnung zur Durchführung des Studierenden-Energiepreispauschalengesetzes (Nds. EPPSG-DVO)Amtliche Abkürzung Nds. EPPSG-DVO Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 22200 (1) 1 Die zuständigen Stellen unterstützen die jeweils in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Ausbildungsstätten dabei, ihren Pflichten nach dieser Verordnung nachzukommen. 2 Sie bereiten die...

    Rechtsstand: 15.02.2023 | VORIS Nummer: 22200