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  • ...§ 22 NSchÄG Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (Niedersächsisches Schiedsämtergesetz - NSchÄG)Amtliche Abkürzung NSchÄG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31050010000000 (1) Die Schiedsperson bestimmt Ort und Zeit der Schlichtungsverhandlung und veranlasst die Ladung der Parteien....

    Rechtsstand: 01.01.2010 | VORIS Nummer: 31050010000000


  • ...§ 23 NSchÄG Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (Niedersächsisches Schiedsämtergesetz - NSchÄG)Amtliche Abkürzung NSchÄG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31050010000000 (1) Die Parteien haben in dem anberaumten Termin persönlich zu erscheinen...

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    Rechtsstand: 01.01.2010 | VORIS Nummer: 31050010000000


  • ...§ 24 NSchÄG Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (Niedersächsisches Schiedsämtergesetz - NSchÄG)Amtliche Abkürzung NSchÄG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31050010000000 (1) War die oder der Betroffene ohne Verschulden gehindert, die Frist nach § 23 Abs. 4 Satz 2 einzuhalten, so ist ihr oder ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren....

    Rechtsstand: 01.01.2010 | VORIS Nummer: 31050010000000


  • ...§ 26 NSchÄG Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (Niedersächsisches Schiedsämtergesetz - NSchÄG)Amtliche Abkürzung NSchÄG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31050010000000 Die Verhandlung vor dem Schiedsamt ist mündlich und nicht öffentlich...

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    Rechtsstand: 01.01.2010 | VORIS Nummer: 31050010000000


  • ...§ 28 NSchÄG Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (Niedersächsisches Schiedsämtergesetz - NSchÄG)Amtliche Abkürzung NSchÄG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31050010000000 Jede Partei kann vor dem Schiedsamt mit einem Beistand erscheinen...

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    Rechtsstand: 01.01.2010 | VORIS Nummer: 31050010000000


  • ...§ 29 NSchÄG Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (Niedersächsisches Schiedsämtergesetz - NSchÄG)Amtliche Abkürzung NSchÄG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31050010000000 (1) Zeuginnen, Zeugen und Sachverständige, die freiwillig erschienen sind, können gehört werden...

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    Rechtsstand: 01.01.2010 | VORIS Nummer: 31050010000000


  • ...§ 30 NSchÄG Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (Niedersächsisches Schiedsämtergesetz - NSchÄG)Amtliche Abkürzung NSchÄG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31050010000000 (1) Über jede Schlichtungsverhandlung ist ein Protokoll in deutscher Sprache aufzunehmen....

    Rechtsstand: 01.01.2010 | VORIS Nummer: 31050010000000


  • ...§ 32 NSchÄG Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (Niedersächsisches Schiedsämtergesetz - NSchÄG)Amtliche Abkürzung NSchÄG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31050010000000 (1) Das Protokoll ist von der Schiedsperson und den Parteien eigenhändig zu unterschreiben. Nach Vollzug der Unterschriften wird eine Vereinbarung wirksam...

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    Rechtsstand: 01.01.2010 | VORIS Nummer: 31050010000000


  • ...§ 39 NSchÄG Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (Niedersächsisches Schiedsämtergesetz - NSchÄG)Amtliche Abkürzung NSchÄG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31050010000000 (1) Das im Falle der Erhebung der Privatklage zuständige Gericht kann auf Antrag gestatten, dass von dem Sühneversuch abgesehen wird, wenn die antragstellende Partei von der Gemeinde, in der die...

    Rechtsstand: 01.01.2010 | VORIS Nummer: 31050010000000


  • ...§ 41 NSchÄG Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (Niedersächsisches Schiedsämtergesetz - NSchÄG)Amtliche Abkürzung NSchÄG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31050010000000 Hat die Antragsgegnerin oder der Antragsgegner eine gesetzliche Vertreterin oder einen gesetzlichen Vertreter, so stellt die Schiedsperson auch dieser oder diesem die Terminsnachricht zu...

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    Rechtsstand: 01.01.2010 | VORIS Nummer: 31050010000000


  • ...§ 44 NSchÄG Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (Niedersächsisches Schiedsämtergesetz - NSchÄG)Amtliche Abkürzung NSchÄG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31050010000000 (1) Zur Zahlung der Kosten ist diejenige oder derjenige verpflichtet, die oder der die Tätigkeit der Schiedsperson veranlasst hat...

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    Rechtsstand: 01.01.2010 | VORIS Nummer: 31050010000000


  • ...§ 47 NSchÄG Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (Niedersächsisches Schiedsämtergesetz - NSchÄG)Amtliche Abkürzung NSchÄG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31050010000000 (1) Für das Schlichtungsverfahren wird eine Gebühr von 15 Euro erhoben; kommt eine Vereinbarung zu Stande, so beträgt die Gebühr 25 Euro...

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    Rechtsstand: 01.01.2010 | VORIS Nummer: 31050010000000