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  • ...Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über die Zusammenarbeit bei Überwachungs- und Untersuchungsaufgaben im Verbraucherschutz- und TiergesundheitsbereichBibliographie Titel Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über die Zusammenarbeit bei Überwachungs- und Untersuchungsaufgaben im Verbraucherschutz- und Tiergesundheitsbereich...

    Rechtsstand: 01.07.2019 | VORIS Nummer: 78500


  • ...Art. 1 VSTierGesStV - Übertragung von Aufgaben Bibliographie Titel Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über die Zusammenarbeit bei Überwachungs- und Untersuchungsaufgaben im Verbraucherschutz- und TiergesundheitsbereichRedaktionelle Abkürzung VSTierGesStV,NI Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 78500 (1) Das Land Niedersachsen überträgt die Wahrnehmung der lebensmittelrechtlichen und in Bezug auf die Zertifizierung für Drittlandexporte auch der tiergesundheitsrechtlichen Überwachung zugelassener...

    Rechtsstand: 01.07.2019 | VORIS Nummer: 78500


  • ...Art. 2 VSTierGesStV - Befugnisse Bibliographie Titel Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über die Zusammenarbeit bei Überwachungs- und Untersuchungsaufgaben im Verbraucherschutz- und TiergesundheitsbereichRedaktionelle Abkürzung VSTierGesStV,NI Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 78500 (1) Die in dem Gebiet des Landes Niedersachsen tätig werdenden Bediensteten der Freien Hansestadt Bremen sind berechtigt, in dem Land Niedersachsen die erforderlichen Amtshandlungen im Rahmen der mit...

    Rechtsstand: 01.07.2019 | VORIS Nummer: 78500


  • ...Art. 4 VSTierGesStV - Ermächtigungen Bibliographie Titel Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über die Zusammenarbeit bei Überwachungs- und Untersuchungsaufgaben im Verbraucherschutz- und TiergesundheitsbereichRedaktionelle Abkürzung VSTierGesStV,NI Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 78500 (1) Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien Hansestadt Bremen werden...

    Rechtsstand: 01.07.2019 | VORIS Nummer: 78500


  • ...Art. 5 VSTierGesStV - Kosten und Ausgleich Bibliographie Titel Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über die Zusammenarbeit bei Überwachungs- und Untersuchungsaufgaben im Verbraucherschutz- und TiergesundheitsbereichRedaktionelle Abkürzung VSTierGesStV,NI Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 78500 Die bei der Wahrnehmung der Aufgaben nach Artikel I erbrachten Leistungen werden erfasst und die Kosten ermittelt...

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    Rechtsstand: 01.07.2019 | VORIS Nummer: 78500


  • ...Art. 6 VSTierGesStV - Rechte und Pflichten Bibliographie Titel Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über die Zusammenarbeit bei Überwachungs- und Untersuchungsaufgaben im Verbraucherschutz- und TiergesundheitsbereichRedaktionelle Abkürzung VSTierGesStV,NI Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 78500 (1) Änderungen von Landesregelungen, die die Belange dieses Staatsvertrages betreffen, sind vor der Beschlussfassung mit dem Ziel der Herstellung des Einvernehmens beider Länder zu besprechen...

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    Rechtsstand: 01.07.2019 | VORIS Nummer: 78500


  • ...Art. 7 VSTierGesStV - Kündigung des Staatsvertrages Bibliographie Titel Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über die Zusammenarbeit bei Überwachungs- und Untersuchungsaufgaben im Verbraucherschutz- und TiergesundheitsbereichRedaktionelle Abkürzung VSTierGesStV,NI Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 78500 (1) Dieser Staatsvertrag kann von jeder vertragschließenden Partei mit einer Frist von fünf Jahren zum Ablauf eines Kalenderjahres gekündigt werden, erstmals zum Ablauf des 31. Dezembers 2010. Bei...

    Rechtsstand: 01.07.2019 | VORIS Nummer: 78500


  • ...Niedersächsisches Ausführungsgesetz zur Insolvenzordnung (Nds. AGInsO) Bibliographie Titel Niedersächsisches Ausführungsgesetz zur Insolvenzordnung (Nds. AGInsO)Amtliche Abkürzung Nds. AGInsO Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 32220020000000 Vom 17. Dezember 1998 (Nds. GVBl. S. 710 - VORIS 32220 02 00 00 000 -)...

    Rechtsstand: 25.05.2018 | VORIS Nummer: 32220020000000


  • ...§ 5 Nds. AGInsO Bibliographie Titel Niedersächsisches Ausführungsgesetz zur Insolvenzordnung (Nds. AGInsO)Amtliche Abkürzung Nds. AGInsO Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 32220020000000 (1) Geeignete Stellen nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 und § 3 Abs. 1 Satz 1 erhalten auf Antrag vom Land für ihre Mitwirkung beim Versuch einer Schuldenbereinigung eine Vergütung, wenn die Schuldnerin oder der Schuldner...

    Rechtsstand: 25.05.2018 | VORIS Nummer: 32220020000000


  • ...Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Nds. AGBGB) Bibliographie Titel Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Nds. AGBGB)Amtliche Abkürzung Nds. AGBGB Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 40100010000000 Vom 4. März 1971 (Nds. GVBl. S. 73 - VORIS 40100 01 00 00 000 -)...

    Rechtsstand: 01.04.2011 | VORIS Nummer: 40100010000000


  • ...§ 1 Nds. AGBGB - Vereine, deren Rechtsfähigkeit auf Verleihung beruht Bibliographie Titel Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Nds. AGBGB)Amtliche Abkürzung Nds. AGBGB Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 40100010000000 (1) Für die Verleihung der Rechtsfähigkeit an Vereine, die einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb bezwecken, sowie für die Entziehung der Rechtsfähigkeit und die Genehmigung von Satzungsänderungen...

    Rechtsstand: 01.04.2011 | VORIS Nummer: 40100010000000


  • ...§ 28a Nds. AGBGB - Gebührenbeamte Bibliographie Titel Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Nds. AGBGB)Amtliche Abkürzung Nds. AGBGB Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 40100010000000 (1) Die Staatshaftung ist ausgeschlossen bei Beamten, die, abgesehen von einer Entschädigung für Dienstaufwand, ausschließlich auf den Bezug von Gebühren angewiesen sind....

    Rechtsstand: 01.04.2011 | VORIS Nummer: 40100010000000