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65 Suchergebnisse

  • ...§ 3 NTVergG - Anzuwendende Vorschriften; Wertgrenzen Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG)Amtliche Abkürzung NTVergG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 72080 (1) Bei der Vergabe unterhalb der in § 100 Abs. 1 GWB genannten Schwellenwerte sind § 97 Abs. 1 bis 5 sowie § 100 Abs. 2 GWB entsprechend anzuwenden...

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    Rechtsstand: 01.01.2014 | VORIS Nummer: 72080


  • ...§ 8 NTVergG - Nachweise Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG)Amtliche Abkürzung NTVergG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 72080 (1) Die nach diesem Gesetz vorzulegenden Nachweise und Erklärungen können gemäß den Vergabe- und Vertragsordnungen im Wege der Präqualifikation auch erbracht werden, soweit diese Nachweise und Erklärungen für die...

    Rechtsstand: 01.01.2014 | VORIS Nummer: 72080


  • ...§ 9 NTVergG - Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG)Amtliche Abkürzung NTVergG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 72080 (1) 1 Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. 2 Daher sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Leistungen in den Vergabeunterlagen nach Art und...

    Rechtsstand: 01.01.2014 | VORIS Nummer: 72080


  • ...Niedersächsisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG)...

    Rechtsstand: 01.01.2014 | VORIS Nummer: 72080


  • ...§ 2 NTVergG - Anwendungsbereich Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG)Amtliche Abkürzung NTVergG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 72080 (1) 1 Dieses Gesetz gilt für die Vergabe öffentlicher Aufträge über Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen (§ 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB - in der Fassung vom 26. Juni 2013 -...

    Rechtsstand: 01.01.2014 | VORIS Nummer: 72080


  • ...§ 14 NTVergG - Kontrollen Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG)Amtliche Abkürzung NTVergG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 72080 (1) 1 Die öffentlichen Auftraggeber sind gehalten, Kontrollen durchzuführen, um zu überprüfen, ob die beauftragten Unternehmen und die jeweiligen Nachunternehmen die von ihnen im Hinblick auf dieses Gesetz...

    Rechtsstand: 01.01.2014 | VORIS Nummer: 72080


  • ...§ 4 NTVergG - Tariftreue und besondere Mindestentgelte Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG)Amtliche Abkürzung NTVergG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 72080 (1) Öffentliche Aufträge über Bau- und Dienstleistungen, für deren Erbringung ein Mindestentgelt durch einen für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag, der dem Geltungsbereich des...

    Rechtsstand: 01.01.2014 | VORIS Nummer: 72080


  • ...§ 15 NTVergG - Sanktionen Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG)Amtliche Abkürzung NTVergG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 72080 (1) 1 Um die Einhaltung der sich aus den Erklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 3 und § 5 Abs. 1 ergebenden Verpflichtungen zu sichern, hat der öffentliche Auftraggeber für jeden schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe...

    Rechtsstand: 01.01.2014 | VORIS Nummer: 72080


  • ...§ 1 NTVergG - Zweck des Gesetzes Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG)Amtliche Abkürzung NTVergG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 72080 Dieses Gesetz soll Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge entgegenwirken, die durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme mildern sowie die...

    Rechtsstand: 01.01.2014 | VORIS Nummer: 72080


  • ...§ 16 NTVergG - Übergangsbestimmungen Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG)Amtliche Abkürzung NTVergG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 72080 Auf Vergaben, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes begonnen haben, ist das Niedersächsische Landesvergabegesetz vom 15. Dezember 2008 (Nds. GVBl. S. 411), geändert durch Gesetz vom 19. Januar 2012...

    Rechtsstand: 01.01.2014 | VORIS Nummer: 72080


  • ...§ 16 GLSO Bibliographie Titel Gesetz für den Landesteil Oldenburg, betreffend die Landessparkasse zu OldenburgRedaktionelle Abkürzung GLSO,NI Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20320010000000 (1) (weggefallen)...

    Rechtsstand: 01.10.1982 | VORIS Nummer: 20320010000000


  • ...Gesetz für den Landesteil Oldenburg, betreffend die Landessparkasse zu Oldenburg Bibliographie Titel Gesetz für den Landesteil Oldenburg, betreffend die Landessparkasse zu OldenburgRedaktionelle Abkürzung GLSO,NI Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20320010000000 Vom 3. Juli 1933 (Nds. GVBl. Sb. II S. 150 - VORIS 20320 01 00 00 000 -) (1)...

    Rechtsstand: 01.10.1982 | VORIS Nummer: 20320010000000