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Niedersächsisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
(Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG)

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG)
Amtliche Abkürzung
NTVergG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
72080

Vom 31. Oktober 2013 (Nds. GVBl. S. 259 - VORIS 72080 -)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Zweck des Gesetzes1
Anwendungsbereich2
Anzuwendende Vorschriften; Wertgrenzen3
Tariftreue und besondere Mindestentgelte4
Mindestentgelte5
Betreiberwechsel bei der Erbringung von Personenverkehrsdiensten6
Wertung unangemessen niedriger Angebote7
Nachweise8
Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen9
Umweltverträgliche Beschaffung10
Berücksichtigung sozialer Kriterien11
Beachtung von ILO-Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen12
Nachunternehmen13
Kontrollen14
Sanktionen15
Übergangsbestimmungen16
Evaluation17
Inkrafttreten18