Für die Erhebung und Darstellung der gesetzlichen Klassifizierung sind wirtschaftliche Verfahren, möglichst automationsgestützt, einzusetzen.
3.1 Unterlagen
Die für die Nachschätzungsarbeiten erforderlichen Standardpräsentationen und Präsentationen des Liegenschaftskatasters mit Bodenschätzung werden grundsätzlich über ein webbasiertes Auskunftssystem, ohne Erhebung von Kosten, durch das LGLN bereitgestellt. Bei Bedarf fertigt die zuständige Vermessungs- und Katasterbehörde Standardpräsentationen und Präsentationen des Liegenschaftskatasters mit Bodenschätzung, geeignete topografische Karten und Digitale Orthophotos an und stellt diese auch in analoger Form ohne Erhebung von Kosten bereit.
Die Standardpräsentationen und Präsentationen der Liegenschaftskarte mit Bodenschätzung sowie die weiteren Unterlagen sind bestimmt für
die Darstellung der Veränderungen der tatsächlichen Nutzung (Feldkarte TN),
die Darstellung der Veränderungen der gesetzlichen Klassifizierung (Feldkarte GK),
die Anfertigung der Schätzungskarte.
Auf Anforderung des LStN werden die Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters im digitalen normbasierten Austauschformat (NAS) durch die Vermessungs- und Katasterbehörden bereitgestellt.
3.2 Vorbereitung
In die Feldkarte GK sind maßstäblich einzutragen:
Leit- und Gitterlinien - soweit erforderlich -, die möglichst an örtlich erkennbare Linien wie Flurstücksgrenzen, Gräben oder Wegen anzulehnen sind,
Vergleichsstücke,
Änderungen der tatsächlichen Nutzung, soweit sie für die gesetzliche Klassifizierung von Bedeutung sind,
die Darstellung der gesetzlichen Klassifizierung der angrenzenden Gemarkungen, soweit sie zur sachgerechten Anpassung benötigt wird.
3.3 Erhebung
Es sind alle Änderungen zu erheben, die vom Nachweis der Flächen des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens abweichen. Zur Erhebung der Änderungen sollen möglichst automationsgestützte Verfahren eingesetzt werden.
Die Grenzen der gesetzlichen Klassifizierung sind nach Möglichkeit an Abgrenzungen, die bereits in der Feldkarte GK vorhanden sind, anzulehnen. In den übrigen Fällen sind diese Grenzen sowie neu angelegte Muster- und Vergleichsstücke auf einfache Art zu erheben.
Für die gärtnerisch genutzten Flächen, die Sonderkulturen und die Flächen der sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung sind ggf. die bewertungsrechtlich relevanten Teilflächen gesondert zu erfassen oder zu aktualisieren.
3.4 Darstellung
Die Ergebnisse der gesetzlichen Klassifizierung sind nach dem für die Geobasisdaten Niedersachsen geltenden Signaturenkatalog maßstäblich in die Feldkarte GK einzutragen und wie folgt darzustellen:
Gegenstand | Farbe |
---|
Grenzen der Klassenflächen, Klassenabschnitte und Sonderflächen | Grün |
Klassenzeichen mit den zugehörigen Wertzahlen, | |
für das Ackerland | Braun |
für das Grünland | Grün |
Grablöcher, | |
Lage durch Symbol | Rot |
Bezeichnung durch Nummern, die Nummern der bestimmenden Grablöcher unterstrichen | Rot |
Wertzahlen durch Einkreisen | Schwarz |
Musterstücke, Vergleichsstücke | |
Abgrenzungen sowie Signatur und Bezeichnungen | Rot |
Bezeichnungen und Abgrenzungen der übrigen gesetzlichen Klassifizierungen | Rot |
Fortfallende Eintragungen durch Kreuze oder Streichung
| Gelb |
Aus Vereinfachungsgründen können die Ergebnisse der gesetzlichen Klassifizierung und zur Aktualisierung der tatsächlichen Nutzung auf einer gemeinsamen Feldkarte dargestellt werden, wenn dadurch die Lesbarkeit der Karte nicht beeinträchtigt wird.
3.5 Anfertigung der Schätzungskarte
Unmittelbar im Anschluss an die Erhebung nach Nummer 3.3 fertigt das Finanzamt auf der Grundlage der Feststellungen zur gesetzlichen Klassifizierung und zur tatsächlichen Nutzung die Schätzungskarte an.