Abschnitt 1 Verm/KatArbRdErl - Zweck, Zuständigkeit
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien für die vermessungs- und katastertechnischen Arbeiten nach dem BodSchätzG und dem BewG
- Redaktionelle Abkürzung
- Verm/KatArbRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21160
Die Finanzämter sind für die Erhebung und Darstellung der rechtlichen Festlegungen nach dem BodSchätzG und dem BewG (gesetzliche Klassifizierung) für Flächen des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zuständig. Zur Erhebung der gesetzlichen Klassifizierung (Nachschätzung) ist eine Aktualisierung der im Liegenschaftskataster zu führenden tatsächlichen Nutzung durchzuführen.
Für die erforderlichen vermessungs- und katastertechnischen Arbeiten stellt die Vermessungs- und Katasterverwaltung Fachkräfte zur Verfügung.
Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 7 des RdErl. vom 7. September 2021 (Nds. MBl. S. 1508)