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  • ab 01.01.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 Verm/KatArbRdErl - Zweck, Zuständigkeit

Bibliographie

Titel
Richtlinien für die vermessungs- und katastertechnischen Arbeiten nach dem BodSchätzG und dem BewG
Redaktionelle Abkürzung
Verm/KatArbRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21160

Die Finanzämter sind für die Erhebung und Darstellung der rechtlichen Festlegungen nach dem BodSchätzG und dem BewG (gesetzliche Klassifizierung) für Flächen des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zuständig. Zur Erhebung der gesetzlichen Klassifizierung (Nachschätzung) ist eine Aktualisierung der im Liegenschaftskataster zu führenden tatsächlichen Nutzung durchzuführen.

Für die erforderlichen vermessungs- und katastertechnischen Arbeiten stellt die Vermessungs- und Katasterverwaltung Fachkräfte zur Verfügung.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 7 des RdErl. vom 7. September 2021 (Nds. MBl. S. 1508)