Abschnitt 4 Verm/KatArbRdErl - Eintragung in das Liegenschaftskataster
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien für die vermessungs- und katastertechnischen Arbeiten nach dem BodSchätzG und dem BewG
- Redaktionelle Abkürzung
- Verm/KatArbRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21160
Nach Eintritt der Bestandskraft der Bodenschätzungsergebnisse gibt das Finanzamt die Schätzungskarte sowie die Feldkarte GK und die Feldkarte TN, möglichst in digitaler Form, an die zuständige Regionaldirektion des LGLN ab. Das LGLN trägt die Ergebnisse der gesetzlichen Klassifizierung und die Änderungen der tatsächlichen Nutzung in das Liegenschaftskataster ein.
Nach Abschluss der Arbeiten erhält das Finanzamt die analogen Unterlagen mit Ausnahme der Feldkarte TN zurück.
Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 7 des RdErl. vom 7. September 2021 (Nds. MBl. S. 1508)