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  • ab 01.01.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 Verm/KatArbRdErl - Zeitplan

Bibliographie

Titel
Richtlinien für die vermessungs- und katastertechnischen Arbeiten nach dem BodSchätzG und dem BewG
Redaktionelle Abkürzung
Verm/KatArbRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21160

Das LStN stellt jährlich einen vorläufigen Plan über die Bodenschätzungsarbeiten des jeweils folgenden Jahres auf (Nachschätzungsvorhaben) und leitet diesen dem LGLN bis zum 30. November eines jeden Jahres zu.

Das LGLN teilt dem LStN etwaige Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zum Nachschätzungsvorhaben bis zum 10. Januar eines jeden Jahres mit.

Den endgültigen Nachschätzungsplan für die Finanzämter leitet das LStN den Regionaldirektionen des LGLN sowie dem MI bis zum 1. März eines jeden Jahres zu.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 7 des RdErl. vom 7. September 2021 (Nds. MBl. S. 1508)