WoFNOG,NI - Wohnraumförderungs-Neuordnungsgesetz

Gesetz zur Neuordnung der Wohnraumförderung

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Neuordnung der Wohnraumförderung
Redaktionelle Abkürzung
WoFNOG,NI
Normtyp
Versicherungsbedingung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
Keine FN

Vom 29. Oktober 2009 (Nds. GVBl. S. 403)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle InhaltsübersichtArtikel
Niedersächsisches Wohnraumfördergesetz (NWoFG)1
Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich2
Änderung des Niedersächsischen Finanzverteilungsgesetzes3
Änderung des Gesetzes über die Region Hannover4
Aufhebung des Niedersächsischen Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen5
Inkrafttreten6

Art. 2 WoFNOG - Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Neuordnung der Wohnraumförderung
Redaktionelle Abkürzung
WoFNOG,NI
Normtyp
Versicherungsbedingung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
Keine FN

§ 1 Abs. 1 Satz 2 des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich in der Fassung vom 14. September 2007 (Nds. GVBl. S. 466), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Dezember 2008 (Nds. GVBl. S. 419), wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    Am Ende der Nummer 2 wird das Wort "und" durch ein Komma ersetzt.

  2. 2.

    Am Ende der Nummer 3 wird der Punkt durch das Wort "und" ersetzt.

  3. 3.

    Es wird die folgende Nummer 4 angefügt:

    1. "4.

      6 440 000 Euro zur Finanzierung der Aufgaben nach dem Niedersächsischen Wohnraumfördergesetz."

Art. 3 WoFNOG - Änderung des Niedersächsischen Finanzverteilungsgesetzes

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Neuordnung der Wohnraumförderung
Redaktionelle Abkürzung
WoFNOG,NI
Normtyp
Versicherungsbedingung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
Keine FN

Das Niedersächsische Finanzverteilungsgesetz in der Fassung vom 13. September 2007 (Nds. GVBl. S. 461), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15. Dezember 2008 (Nds. GVBl. S. 419), wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    § 2 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Im einleitenden Satzteil wird die Verweisung "§ 2 Satz 1 Nr. 3 NFAG" durch die Verweisung "§ 2 Satz 1 Nr. 2 NFAG" ersetzt.

    2. b)

      Am Ende der Nummer 6 wird das Wort "und" durch ein Komma ersetzt.

    3. c)

      Am Ende der Nummer 7 wird das Wort "und" angefügt.

    4. d)

      Es wird die folgende Nummer 8 angefügt:

      1. "8.

        ab dem Haushaltsjahr 2010 für die kreisfreien Städte 43,15 Euro und für die Landkreise 46,96 Euro".

  2. 2.

    § 4 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1.

    2. b)

      Es wird der folgende Absatz 2 angefügt:

      "(2) Die Landkreise, die Region Hannover, die kreisfreien Städte, die Landeshauptstadt Hannover, die Stadt Göttingen, die großen selbständigen Städte und die selbständigen Gemeinden erhalten vom Land für den Ausgleich der Verwaltungskosten für die Aufgaben nach dem Niedersächsischen Wohnraumfördergesetz jährlich 6 440 000 Euro."

  3. 3.

    § 7 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Absatz 1 wird wie folgt geändert:

      1. aa)

        Der bisherige Wortlaut wird Satz 1.

      2. bb)

        Es werden die folgenden Sätze 2 und 3 angefügt:

        "2Stehen einer großen selbständigen Stadt, einer selbständigen Gemeinde oder anderen kreis- oder regionsangehörigen Gemeinden Leistungen nach § 4 zu, so vermindert sich für die Verteilung nach Satz 1 die Einwohnerzahl des Landkreises, dem sie angehört, um deren Einwohnerzahl. 3Satz 2 gilt für die Region Hannover entsprechend."

    2. b)

      Absatz 2 wird gestrichen.

    3. c)

      Die bisherigen Absätze 3 und 4 werden Absätze 2 und 3.

Art. 4 WoFNOG - Änderung des Gesetzes über die Region Hannover

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Neuordnung der Wohnraumförderung
Redaktionelle Abkürzung
WoFNOG,NI
Normtyp
Versicherungsbedingung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
Keine FN

Das Gesetz über die Region Hannover vom 5. Juni 2001 (Nds. GVBl. S. 348), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 28. Oktober 2009 (Nds. GVBl. S. 366), wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    § 12 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Am Ende der Nummer 6 wird der Punkt durch ein Komma ersetzt.

    2. b)

      Es wird die folgende Nummer 7 angefügt:

      1. "7.

        die Aufgaben nach dem Niedersächsischen Wohnraumfördergesetz."

  2. 2.

    In § 14 Abs. 2 Satz 1 werden nach der Verweisung "§ 12 NFAG" die Worte "oder § 4 des Niedersächsischen Finanzverteilungsgesetzes" eingefügt.