Art. 2 WoFNOG - Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Neuordnung der Wohnraumförderung
- Redaktionelle Abkürzung
- WoFNOG,NI
- Normtyp
- Versicherungsbedingung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- Keine FN
§ 1 Abs. 1 Satz 2 des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich in der Fassung vom 14. September 2007 (Nds. GVBl. S. 466), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Dezember 2008 (Nds. GVBl. S. 419), wird wie folgt geändert:
- 1.
Am Ende der Nummer 2 wird das Wort "und" durch ein Komma ersetzt.
- 2.
Am Ende der Nummer 3 wird der Punkt durch das Wort "und" ersetzt.
- 3.
Es wird die folgende Nummer 4 angefügt:
- "4.
6 440 000 Euro zur Finanzierung der Aufgaben nach dem Niedersächsischen Wohnraumfördergesetz."