KAM-BBSRdErl,NI - Kernaufgabenmodell-BBS-Runderlass

Schulisches Qualitätsmanagement an berufsbildenden Schulen auf der Grundlage des Kernaufgabenmodells-BBS (KAM-BBS)

Bibliographie

Titel
Schulisches Qualitätsmanagement an berufsbildenden Schulen auf der Grundlage des Kernaufgabenmodells-BBS (KAM-BBS)
Redaktionelle Abkürzung
KAM-BBSRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

RdErl. d. MK v. 16.2.2022 - 42 - 81821 - VORIS 22410 -

Vom 16. Februar 2022 (SVBl. S. 402)

Bezug:

  1. a)

    RdErl. "Ergänzende Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen (EB-BbS) v. 10.6.2009 (Nds. MBl. S. 538, SVBl. S. 238), zuletzt geändert durch RdErl. v. 25.1.2019 (Nds. MBl. S. 338, SVBl. S. 103)
    - VORIS 22410 -

  2. b)

    RdErl. "Funktionsstellen an berufsbildenden Schulen" v. 1.3.2019 (SVBl. S. 169)
    - VORIS 22410 -

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems berufsbildender Schulen1
Qualitätsbereiche, Qualitätssegmente, Kernaufgaben und Anforderungen an die Bearbeitung der Kernaufgaben2
Prozesshafte Ausgestaltung der Kernaufgaben3
Beratung und Unterstützung, Evaluation4
Schlussbestimmungen5
Liste der
- Qualitätsbereiche,
- Kernaufgaben,
- Qualitätssegmente und
-verbindliche Anforderungen an die Bearbeitung der Kernaufgaben (A)
Anlage

Abschnitt 1 KAM-BBSRdErl - Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems berufsbildender Schulen

Bibliographie

Titel
Schulisches Qualitätsmanagement an berufsbildenden Schulen auf der Grundlage des Kernaufgabenmodells-BBS (KAM-BBS)
Redaktionelle Abkürzung
KAM-BBSRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

In Niedersachsen sind öffentliche berufsbildende Schulen seit 2011 verpflichtet, ein Qualitätsmanagementsystem zu implementieren, das auf dem landesweit einheitlichen Kernaufgabenmodell für berufsbildende Schulen (KAM-BBS) in Niedersachsen basiert.

Seit Einführung des KAM-BBS durchlaufen berufsbildende Schulen strategische Qualitätsentwicklungsprozesse der Schul- und Unterrichtsentwicklung. Diese Prozesse sind die Grundlage für die zukunftsfähige und nachhaltige Ausrichtung der Regionalen Kompetenzzentren.

Die Schulen sind gehalten, alle Kernaufgaben (KA) der sieben obligatorischen Qualitätsbereiche (QB) des KAM-BBS prozesshaft auszugestalten.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 5 des RdErl. vom 16. Februar 2022 (SVBl. S. 402)

Abschnitt 2 KAM-BBSRdErl - Qualitätsbereiche, Qualitätssegmente, Kernaufgaben und Anforderungen an die Bearbeitung der Kernaufgaben

Bibliographie

Titel
Schulisches Qualitätsmanagement an berufsbildenden Schulen auf der Grundlage des Kernaufgabenmodells-BBS (KAM-BBS)
Redaktionelle Abkürzung
KAM-BBSRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Die Qualitätsbereiche (QB), denen eine allgemeine Beschreibung zugeordnet ist, bieten allen an der Qualitätsentwicklung Beteiligten den Vorteil der Vereinheitlichung, Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Die sieben QB stellen den Rahmen der Ausgestaltung schulischer Prozesse sowie der Festlegung von Verantwortlichkeiten bei gleichzeitiger Offenheit für schulindividuelle Entwicklungen dar.

Im Einzelnen sind folgende Qualitätsbereiche festgelegt:

  • Qualitätsbereich F "Schule leiten" (QB F)

  • Qualitätsbereich S "Schule entwickeln" (QB S)

  • Qualitätsbereich P "Personal führen" (QB P)

  • Qualitätsbereich B "Bildungsangebote gestalten" (QB B)

  • Qualitätsbereich R "Ressourcen managen" (QB R)

  • Qualitätsbereich K "Kooperationen entwickeln" (QB K)

  • Qualitätsbereich E "Ergebnisse und Erfolge bewerten" (QB E)

Den Qualitätsbereich B "Bildungsangebote gestalten" (QB B) gilt es gezielt weiterzuentwickeln, um die Unterrichtsentwicklung in den Mittelpunkt des schulindividuellen Qualitätsentwicklungsprozesses zu stellen.

Allen Qualitätsbereichen sind jeweils verbindliche Kernaufgaben zugeordnet, die zentrale Prozesse oder Aufgaben in Schule benennen. Die prozesshafte Beschreibung der Kernaufgaben wird durch verbindliche Anforderungen an die Bearbeitung der Kernaufgaben ergänzt. Zum Teil sind Kernaufgaben zu Qualitätssegmenten gebündelt.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 5 des RdErl. vom 16. Februar 2022 (SVBl. S. 402)

Abschnitt 3 KAM-BBSRdErl - Prozesshafte Ausgestaltung der Kernaufgaben

Bibliographie

Titel
Schulisches Qualitätsmanagement an berufsbildenden Schulen auf der Grundlage des Kernaufgabenmodells-BBS (KAM-BBS)
Redaktionelle Abkürzung
KAM-BBSRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Die Schulen sind gehalten, zur Bearbeitung der Kernaufgaben innerschulische Prozesse zu entwickeln und auszugestalten. Die Kernaufgaben sind in der Schule nachweisbar verlässlich zu implementieren. Es geht nicht um ein formales Abhandeln und aufwendiges Beschreiben. Schulische Qualitätsentwicklungsprozesse dienen der Weiterentwicklung und können nicht als "abgeschlossen" betrachtet werden.

Die schulindividuelle Arbeit mit dem KAM-BBS ist durch die strategischen Überlegungen des Landes und der Schule geprägt und wird in schulischen Handlungsfeldern konkretisiert. Diese sind innerhalb eines für die Schule angemessenen Zeitraumes zu bearbeiten.

Mit den verbindlichen Anforderungen an die Bearbeitung der Kernaufgaben (in der Anlage mit (A) gekennzeichnet) wird eine verlässliche Grundlage für die Einschätzung der prozesshaften Ausgestaltung der Kernaufgaben im Rahmen externer und interner Evaluationen beschrieben.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 5 des RdErl. vom 16. Februar 2022 (SVBl. S. 402)

Abschnitt 4 KAM-BBSRdErl - Beratung und Unterstützung, Evaluation

Bibliographie

Titel
Schulisches Qualitätsmanagement an berufsbildenden Schulen auf der Grundlage des Kernaufgabenmodells-BBS (KAM-BBS)
Redaktionelle Abkürzung
KAM-BBSRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Die Schulen werden bei der schulweiten prozesshaften Ausgestaltung der Qualitätsbereiche und der Implementierung der Kernaufgaben weiterhin vertraulich und schulindividuell durch die QM-Prozessberatung-BBS beraten und unterstützt.

Insbesondere zur Gestaltung des Qualitätsbereiches B "Bildungsangebote gestalten" (QB B) stehen die Fachberaterinnen und Fachberater für berufsbildende Schulen zur Verfügung.

Die Mitwirkung der Schulinspektion-BBS ergibt sich aus der externen Evaluation des QM-Prozesses an den berufsbildenden Schulen. Die Einschätzung der Prozesse zur Ausgestaltung der Kernaufgaben und damit der Prozessqualität steht dabei im Vordergrund.

Über Prüfaufträge des Niedersächsischen Kultusministeriums an die Schulinspektion-BBS des Niedersächsischen Landesinstitutes für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) erfolgt die Festlegung der für die Evaluation landesweit vorgesehenen Kernaufgaben, wobei Kernaufgaben des QB B grundsätzlich gesetzt sind.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 5 des RdErl. vom 16. Februar 2022 (SVBl. S. 402)