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  • ab 01.08.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 KAM-BBSRdErl - Qualitätsbereiche, Qualitätssegmente, Kernaufgaben und Anforderungen an die Bearbeitung der Kernaufgaben

Bibliographie

Titel
Schulisches Qualitätsmanagement an berufsbildenden Schulen auf der Grundlage des Kernaufgabenmodells-BBS (KAM-BBS)
Redaktionelle Abkürzung
KAM-BBSRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Die Qualitätsbereiche (QB), denen eine allgemeine Beschreibung zugeordnet ist, bieten allen an der Qualitätsentwicklung Beteiligten den Vorteil der Vereinheitlichung, Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Die sieben QB stellen den Rahmen der Ausgestaltung schulischer Prozesse sowie der Festlegung von Verantwortlichkeiten bei gleichzeitiger Offenheit für schulindividuelle Entwicklungen dar.

Im Einzelnen sind folgende Qualitätsbereiche festgelegt:

  • Qualitätsbereich F "Schule leiten" (QB F)

  • Qualitätsbereich S "Schule entwickeln" (QB S)

  • Qualitätsbereich P "Personal führen" (QB P)

  • Qualitätsbereich B "Bildungsangebote gestalten" (QB B)

  • Qualitätsbereich R "Ressourcen managen" (QB R)

  • Qualitätsbereich K "Kooperationen entwickeln" (QB K)

  • Qualitätsbereich E "Ergebnisse und Erfolge bewerten" (QB E)

Den Qualitätsbereich B "Bildungsangebote gestalten" (QB B) gilt es gezielt weiterzuentwickeln, um die Unterrichtsentwicklung in den Mittelpunkt des schulindividuellen Qualitätsentwicklungsprozesses zu stellen.

Allen Qualitätsbereichen sind jeweils verbindliche Kernaufgaben zugeordnet, die zentrale Prozesse oder Aufgaben in Schule benennen. Die prozesshafte Beschreibung der Kernaufgaben wird durch verbindliche Anforderungen an die Bearbeitung der Kernaufgaben ergänzt. Zum Teil sind Kernaufgaben zu Qualitätssegmenten gebündelt.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 5 des RdErl. vom 16. Februar 2022 (SVBl. S. 402)