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  • ab 01.08.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 KAM-BBSRdErl - Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems berufsbildender Schulen

Bibliographie

Titel
Schulisches Qualitätsmanagement an berufsbildenden Schulen auf der Grundlage des Kernaufgabenmodells-BBS (KAM-BBS)
Redaktionelle Abkürzung
KAM-BBSRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

In Niedersachsen sind öffentliche berufsbildende Schulen seit 2011 verpflichtet, ein Qualitätsmanagementsystem zu implementieren, das auf dem landesweit einheitlichen Kernaufgabenmodell für berufsbildende Schulen (KAM-BBS) in Niedersachsen basiert.

Seit Einführung des KAM-BBS durchlaufen berufsbildende Schulen strategische Qualitätsentwicklungsprozesse der Schul- und Unterrichtsentwicklung. Diese Prozesse sind die Grundlage für die zukunftsfähige und nachhaltige Ausrichtung der Regionalen Kompetenzzentren.

Die Schulen sind gehalten, alle Kernaufgaben (KA) der sieben obligatorischen Qualitätsbereiche (QB) des KAM-BBS prozesshaft auszugestalten.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 5 des RdErl. vom 16. Februar 2022 (SVBl. S. 402)