Abschnitt 1 KAM-BBSRdErl - Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems berufsbildender Schulen
Bibliographie
- Titel
- Schulisches Qualitätsmanagement an berufsbildenden Schulen auf der Grundlage des Kernaufgabenmodells-BBS (KAM-BBS)
- Redaktionelle Abkürzung
- KAM-BBSRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
In Niedersachsen sind öffentliche berufsbildende Schulen seit 2011 verpflichtet, ein Qualitätsmanagementsystem zu implementieren, das auf dem landesweit einheitlichen Kernaufgabenmodell für berufsbildende Schulen (KAM-BBS) in Niedersachsen basiert.
Seit Einführung des KAM-BBS durchlaufen berufsbildende Schulen strategische Qualitätsentwicklungsprozesse der Schul- und Unterrichtsentwicklung. Diese Prozesse sind die Grundlage für die zukunftsfähige und nachhaltige Ausrichtung der Regionalen Kompetenzzentren.
Die Schulen sind gehalten, alle Kernaufgaben (KA) der sieben obligatorischen Qualitätsbereiche (QB) des KAM-BBS prozesshaft auszugestalten.
Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 5 des RdErl. vom 16. Februar 2022 (SVBl. S. 402)