Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.08.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 KAM-BBSRdErl - Prozesshafte Ausgestaltung der Kernaufgaben

Bibliographie

Titel
Schulisches Qualitätsmanagement an berufsbildenden Schulen auf der Grundlage des Kernaufgabenmodells-BBS (KAM-BBS)
Redaktionelle Abkürzung
KAM-BBSRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Die Schulen sind gehalten, zur Bearbeitung der Kernaufgaben innerschulische Prozesse zu entwickeln und auszugestalten. Die Kernaufgaben sind in der Schule nachweisbar verlässlich zu implementieren. Es geht nicht um ein formales Abhandeln und aufwendiges Beschreiben. Schulische Qualitätsentwicklungsprozesse dienen der Weiterentwicklung und können nicht als "abgeschlossen" betrachtet werden.

Die schulindividuelle Arbeit mit dem KAM-BBS ist durch die strategischen Überlegungen des Landes und der Schule geprägt und wird in schulischen Handlungsfeldern konkretisiert. Diese sind innerhalb eines für die Schule angemessenen Zeitraumes zu bearbeiten.

Mit den verbindlichen Anforderungen an die Bearbeitung der Kernaufgaben (in der Anlage mit (A) gekennzeichnet) wird eine verlässliche Grundlage für die Einschätzung der prozesshaften Ausgestaltung der Kernaufgaben im Rahmen externer und interner Evaluationen beschrieben.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 5 des RdErl. vom 16. Februar 2022 (SVBl. S. 402)