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  • ab 01.08.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 KAM-BBSRdErl - Beratung und Unterstützung, Evaluation

Bibliographie

Titel
Schulisches Qualitätsmanagement an berufsbildenden Schulen auf der Grundlage des Kernaufgabenmodells-BBS (KAM-BBS)
Redaktionelle Abkürzung
KAM-BBSRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Die Schulen werden bei der schulweiten prozesshaften Ausgestaltung der Qualitätsbereiche und der Implementierung der Kernaufgaben weiterhin vertraulich und schulindividuell durch die QM-Prozessberatung-BBS beraten und unterstützt.

Insbesondere zur Gestaltung des Qualitätsbereiches B "Bildungsangebote gestalten" (QB B) stehen die Fachberaterinnen und Fachberater für berufsbildende Schulen zur Verfügung.

Die Mitwirkung der Schulinspektion-BBS ergibt sich aus der externen Evaluation des QM-Prozesses an den berufsbildenden Schulen. Die Einschätzung der Prozesse zur Ausgestaltung der Kernaufgaben und damit der Prozessqualität steht dabei im Vordergrund.

Über Prüfaufträge des Niedersächsischen Kultusministeriums an die Schulinspektion-BBS des Niedersächsischen Landesinstitutes für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) erfolgt die Festlegung der für die Evaluation landesweit vorgesehenen Kernaufgaben, wobei Kernaufgaben des QB B grundsätzlich gesetzt sind.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 5 des RdErl. vom 16. Februar 2022 (SVBl. S. 402)