RL Sprach-Kitas-Erl,NI - Richtlinie Sprach-Kitas-Erlass

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Sprachbildung und Sprachförderung in Fortführung des bis zum 30. 6. 2023 verlängerten Bundesprogramms "Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist" (RL Sprach-Kitas)

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Sprachbildung und Sprachförderung in Fortführung des bis zum 30. 6. 2023 verlängerten Bundesprogramms "Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist" (RL Sprach-Kitas)
Amtliche Abkürzung
RL Sprach-Kitas
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21133

Erl. d. MK v. 26. 7. 2023 - 52-38 802/5-3 -

Vom 26. Juli 2023 (Nds. MBl. S. 538)

- VORIS 21133 -

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage1
Gegenstand der Förderung2
Zuwendungsempfänger3
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung4
Anweisungen zum Verfahren5
Schlussbestimmungen6

Abschnitt 1 RL Sprach-Kitas - Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Sprachbildung und Sprachförderung in Fortführung des bis zum 30. 6. 2023 verlängerten Bundesprogramms "Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist" (RL Sprach-Kitas)
Amtliche Abkürzung
RL Sprach-Kitas
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21133

Das Land fördert nach Maßgabe dieser Richtlinie und der VV/VV-Gk zu § 44 LHO die Fortführung von Maßnahmen des am 30. 6. 2023 ausgelaufenen Bundesprogramms "Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist". Ziel der Förderung ist es, die Stellen für Funktionskräfte Sprachbildung und für Fachberatungen, für die bis zum 30. 6. 2023 nach dem Bundesprogramm "Sprach-Kitas" eine Förderung bewilligt wurde, zu erhalten.

1.2 Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 6 des Erl. vom 26. Juli 2023 (Nds. MBl. S. 538)

Abschnitt 2 RL Sprach-Kitas - Gegenstand der Förderung

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Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Sprachbildung und Sprachförderung in Fortführung des bis zum 30. 6. 2023 verlängerten Bundesprogramms "Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist" (RL Sprach-Kitas)
Amtliche Abkürzung
RL Sprach-Kitas
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21133

2.1 Gefördert wird die Beschäftigung von Kräften auf Stellen für

2.1.1
Sprachmultiplikatorinnen und Sprachmultiplikatoren (Funktionskräfte Sprachbildung), für die eine Förderung über das Bundesprogramm "Sprach-Kitas" noch bis zum 30. 6. 2023 bewilligt wurde sowie tätigkeitsbezogene Sachausgaben dieser Kräfte. In Zusammenarbeit mit der Verbund-Fachberatung nehmen die Funktionskräfte Sprachbildung folgende Aufgaben wahr:

  • die Weiterentwicklung der Sprachförderkompetenz für eine alltagsintegrierte und zusätzliche Sprachbildung und Sprachförderung in den Teams derjenigen Tageseinrichtungen für Kinder, denen eine Förderung nach dem Bundesprogramm "Sprach-Kitas" bewilligt wurde (sog. Sprach-Kitas) unter Berücksichtigung der niedersächsischen "Handlungsempfehlungen Sprachbildung und Sprachförderung" im inklusiven Kontext,

  • die Qualitätssicherung und Unterstützung der Erhebung und der fortlaufenden Beobachtung und Dokumentation des Sprachstands der in der Sprach-Kita geförderten Kinder als Teil ihrer Gesamtentwicklung,

  • die Planung von pädagogischen Ansätzen und Maßnahmen für die bedarfsgerechte Förderung von Kindern mit besonderem Sprachförderbedarf und die Weiterentwicklung der pädagogischen Konzeption von Sprach-Kitas,

  • die Zusammenarbeit mit und Beratung von Familien, insbesondere von Kindern mit besonderem sprachlichen Förderbedarf,

  • die Begleitung des Übergangs von Kindern mit Sprachförderbedarf in die aufnehmende Schule des Primarbereichs;

2.1.2
Verbund-Fachberatungen, für deren trägerübergreifende Tätigkeit eine Förderung über das Bundesprogramm "Sprach-Kitas" noch bis zum 30. 6. 2023 bekwilligt wurde, sowie tätigkeitsbezogene Sachausgaben dieser Kräfte. Die Kräfte in der Verbund-Fachberatung, nehmen für Sprach-Kitas und den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe folgende Aufgaben wahr:

  • die fachliche Beratung und Begleitung von grundsätzlich 10 bis 15 Sprach-Kitas mit dem Ziel der Steigerung ihrer Sprachförderkompetenz und der Weiterentwicklung der Prozessqualität von alltagsintegrierter sprachlicher Bildung und Förderung als Teil der Gesamtkonzeption ihrer Einrichtungen,

  • die Unterstützung der Weiterentwicklung von pädagogischen Einrichtungskonzeptionen, wobei auch die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten, deren Beratung sowie die Anforderungen an inklusive Bildung und Erziehung berücksichtigt werden soll,

  • die Förderung von einrichtungsübergreifendem und trägerübergreifendem Austausch zu guten Ansätzen für die sprachliche Bildung und Förderung sowie die Gestaltung des Übergangs in Schulen des Primarbereichs,

  • die Beratung und Unterstützung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe bei der Weiterentwicklung des regionalen Sprachförderkonzeptes nach § 31 NKiTaG i. S. einer Nachhaltigkeitssicherung der nach dieser Richtlinie geförderten Maßnahmen.

2.2 Nicht gefördert werden Personal- und Sachausgaben, wenn dafür Leistungen nach dem SGB II, dem SGB III, dem SGB IX oder nach anderen Förderprogrammen von Bund oder Land gewährt werden. Ebenso sind Personalausgaben für Kräfte, die bei der Bemessung von Finanzhilfeleistungen gemäß den §§ 24 bis 28, § 29 Abs. 1, §§ 30 und 31 NKiTaG berücksichtigt werden, nicht zuwendungsfähig.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 6 des Erl. vom 26. Juli 2023 (Nds. MBl. S. 538)

Abschnitt 3 RL Sprach-Kitas - Zuwendungsempfänger

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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Sprachbildung und Sprachförderung in Fortführung des bis zum 30. 6. 2023 verlängerten Bundesprogramms "Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist" (RL Sprach-Kitas)
Amtliche Abkürzung
RL Sprach-Kitas
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21133

Zuwendungsempfänger sind die auf der Internetseite des Niedersächsischen Bildungsportals (www.bildungsportalniedersachsen.de) in den Übersichten 1 und 2 aufgeführten örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Träger von Tageseinrichtungen für Kinder und Träger von Verbund-Fachberatungen.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 6 des Erl. vom 26. Juli 2023 (Nds. MBl. S. 538)

Abschnitt 4 RL Sprach-Kitas - Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Sprachbildung und Sprachförderung in Fortführung des bis zum 30. 6. 2023 verlängerten Bundesprogramms "Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist" (RL Sprach-Kitas)
Amtliche Abkürzung
RL Sprach-Kitas
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21133

4.1 Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung zur Projektförderung für die Förderzeiträume

  1. a)

    vom 1. 7. 2023 bis 31. 12. 2024 sowie

  2. b)

    vom 1. 1. 2025 bis 31. 7. 2025 gewährt.

4.2 Zuwendungsfähig sind

  1. a)

    Personalausgaben und Sachausgaben nach Nummer 2.1.1 je Fachkraftstelle im Umfang von mindestens 19,5 Wochenstunden als Funktionskräfte Sprachbildung mit einer der Aufgabe entsprechenden Vergütung, für die bereits eine Förderung bis zum 30. 6. 2023 über das Bundesprogramm "Sprach-Kitas" bewilligt wurde; es muss sich um eine pädagogische Fachkraft nach § 9 Abs. 2 oder 4 NKiTaG handeln. Erfüllt diese Kraft diese Qualifikationsanforderungen nicht, so sind die entstehenden Personal- und Sachausgaben nur dann zuwendungsfähig, wenn die Kraft bereits bis zum 30. 6. 2023 über das Bundesprogramm "Sprach-Kitas" gefördert wurde.

  2. b)

    Personalausgaben und Sachausgaben nach Nummer 2.1.2 je Stelle im Umfang von mindestens 19,5 Wochenstunden als Verbund-Fachberatung, für die bereits eine Förderung bis zum 30. 6. 2023 über das Bundesprogramm "Sprach-Kitas" bewilligt wurde. Die Kraft muss einen pädagogischen Hochschulabschluss und mindestens eine zweijährige Berufserfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe haben. Erfüllt diese Kraft diese Qualifikationsanforderungen nicht, so sind die entstehenden Personal- und Sachausgaben nur dann zuwendungsfähig, wenn die Kraft bereits bis zum 30. 6. 2023 über das Bundesprogramm "Sprach-Kitas" gefördert wurde.

4.3 Die Höhe der Zuwendung beträgt für Personal- und Sachausgaben pro begonnener kalendermonatlicher Beschäftigungszeit

  1. a)

    2 675 EUR nach Nummer 4.2 Buchst. a und

  2. b)

    3 045 EUR nach Nummer 4.2 Buchst. b.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 6 des Erl. vom 26. Juli 2023 (Nds. MBl. S. 538)