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  • ab 01.07.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 RL Sprach-Kitas - Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Sprachbildung und Sprachförderung in Fortführung des bis zum 30. 6. 2023 verlängerten Bundesprogramms "Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist" (RL Sprach-Kitas)
Amtliche Abkürzung
RL Sprach-Kitas
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21133

Das Land fördert nach Maßgabe dieser Richtlinie und der VV/VV-Gk zu § 44 LHO die Fortführung von Maßnahmen des am 30. 6. 2023 ausgelaufenen Bundesprogramms "Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist". Ziel der Förderung ist es, die Stellen für Funktionskräfte Sprachbildung und für Fachberatungen, für die bis zum 30. 6. 2023 nach dem Bundesprogramm "Sprach-Kitas" eine Förderung bewilligt wurde, zu erhalten.

1.2 Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 6 des Erl. vom 26. Juli 2023 (Nds. MBl. S. 538)