Oberlandesgericht Celle
Urt. v. 02.11.1995, Az.: 8 U 171/94

Berufsunfähigkeit; Verlust des Unterarms; Inhaber eines Gaststätten-und Hotelbetriebs; Thekendienst

Bibliographie

Gericht
OLG Celle
Datum
02.11.1995
Aktenzeichen
8 U 171/94
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1995, 15932
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGCE:1995:1102.8U171.94.0A

Fundstelle

  • VersR 1997, 439 (red. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Der im wesentlichen im Thekendienst und beim Servieren von Speisen und Getränken mitarbeitende Inhaber eines Gaststätten- und Hotelbetriebs, dessen kaufmännische Leitung seit jeher von der Ehefrau wahrgenommen wird, ist nach dem Verlust seines rechten Unterarms zu mehr als 50 % berufsunfähig im bisher ausgeübten Beruf.