Oberlandesgericht Celle
Urt. v. 08.11.1995, Az.: 2 U 196/94
Wirksamkeit einer Gewährleisttungsklausel; Kfz-Leasingfirma; Nachbesserung; Wandlung; Gewerblicher Leasingvertrag; Leasinggeber; Hersteller; Unterscheidung
Bibliographie
- Gericht
- OLG Celle
- Datum
- 08.11.1995
- Aktenzeichen
- 2 U 196/94
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1995, 15936
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGCE:1995:1108.2U196.94.0A
Rechtsgrundlagen
- § 9 Abs. 1 AGBG
- § 9 AGBG
- § 459 BGB
Fundstelle
- VersR 1996, 1115-1116 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Eine Gewährleistungsklausel in den AGB einer Kfz-Leasingfirma, nach der dem Leasingnehmer nur der Anspruch auf Nachbesserung gegenüber der Lieferfirma abgetreten wird, das Verlangen der Wandlung aber dem Leasinggeber vorbehalten bleibt, ist wirksam.
2. Zumindest bei einem gewerblichen Leasingvertrag kann vom Leasingnehmer erwartet werden, daß er bei der Ausübung seiner Gewährleistungsrechte zwischen dem Leasinggeber und dem Hersteller zu unterscheiden vermag.