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  • ab 31.12.1981 (aktuelle Fassung)

Art. 6 FGSenErrStV

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen den Ländern Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die Errichtung eines gemeinsamen Senats des Finanzgerichts Hamburg
Redaktionelle Abkürzung
FGSenErrStV,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
30500020000000

Die Verträge der Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein mit der Freien und Hansestadt Hamburg über die Errichtung einer gemeinsamen Kammer für Zoll- und Verbrauchsteuersachen beim Finanzgericht Hamburg vom 16. März/3. April 1952 und vom 19. Juli 1954 werden aufgehoben.