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  • ab 31.12.1981 (aktuelle Fassung)

Art. 4 FGSenErrStV

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen den Ländern Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die Errichtung eines gemeinsamen Senats des Finanzgerichts Hamburg
Redaktionelle Abkürzung
FGSenErrStV,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
30500020000000

Mit dem In-Kraft-Treten dieses Staatsvertrages gehen die bei dem Niedersächsischen Finanzgericht und bei dem Schleswig-Holsteinischen Finanzgericht anhängigen Streitsachen der in Artikel 1 Absatz 2 bezeichneten Art, soweit eine Entscheidung in der Hauptsache noch nicht ergangen ist, in der Lage, in der sie sich befinden, auf den gemeinsamen Senat über.