Art. 4 RO/LE-NI/HB-StV - Inkrafttreten
Bibliographie
- Titel
- Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen zu einer grenzüberschreitenden Raumordnung und Landesentwicklung
- Redaktionelle Abkürzung
- RO/LE-NI/HB-StV,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 23100
(1) Der Staatsvertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden ausgetauscht. Der Vertrag tritt am ersten Tag des auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgenden Monats in Kraft. (1)
(2) Dieser Staatsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er tritt außer Kraft, wenn er jeweils bis zum Ende eines Kalenderjahres zum Ablauf des übernächsten Jahres gekündigt wird. Die Kündigung ist schriftlich gegenüber der obersten Raumordnungsbehörde der anderen Vertragspartei zu erklären.
Wilhelmshaven, den 5. Mai 2009
Für das Land Niedersachsen
Der Niedersächsische Ministerpräsident
Christian W u l f f
Für die Freie Hansestadt Bremen
Der Präsident des Senats
Jens B ö h r n s e n
Bürgermeister
vom 8. Januar 2010 (Nds. GVBl. S. 12)
Aufgrund des Artikels 1 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen zu einer grenzüberschreitenden Raumordnung und Landesentwicklung vom 24. September 2009 (Nds. GVBl. S. 358) wird bekannt gemacht, dass der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 Abs. 1 Satz 3 am 1. Januar 2010 in Kraft getreten ist.