Art. 1 RO/LE-NI/HB-StVG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen zu einer grenzüberschreitenden Raumordnung und Landesentwicklung
- Redaktionelle Abkürzung
- RO/LE-NI/HB-StVG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 23100
(1) Dem am 5. Mai 2009 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen zu einer grenzüberschreitenden Raumordnung und Landesentwicklung wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(3) 1Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 Abs. 1 in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen. 2Das Gleiche gilt für den Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 Abs. 2 außer Kraft tritt.