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Art. 4 RO/LE-NI/HB-StV - Inkrafttreten (1)

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen zu einer grenzüberschreitenden Raumordnung und Landesentwicklung
Redaktionelle Abkürzung
RO/LE-NI/HB-StV,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
23100

(1) Der Staatsvertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden ausgetauscht. Der Vertrag tritt am ersten Tag des auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgenden Monats in Kraft.

(2) Dieser Staatsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er tritt außer Kraft, wenn er jeweils bis zum Ende eines Kalenderjahres zum Ablauf des übernächsten Jahres gekündigt wird. Die Kündigung ist schriftlich gegenüber der obersten Raumordnungsbehörde der anderen Vertragspartei zu erklären.

Wilhelmshaven, den 5. Mai 2009

Für das Land Niedersachsen

Der Niedersächsische Ministerpräsident
Christian W u l f f

Für die Freie Hansestadt Bremen

Der Präsident des Senats
Jens B ö h r n s e n
Bürgermeister

(1) Red. Anm.:

Nach Artikel 4 Absatz 1 tritt der Vertrag am ersten Tag des auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgenden Monats in Kraft. Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 Absatz 1 in Kraft tritt, ist nach Artikel 1 Absatz 3 des Gesetzes vom 24. September 2009 (Nds. GVBl. S. 358) im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.