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  • ab 10.10.2009 (aktuelle Fassung)

Art. 1 RO/LE-NI/HB-StVG

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen zu einer grenzüberschreitenden Raumordnung und Landesentwicklung
Redaktionelle Abkürzung
RO/LE-NI/HB-StVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
23100

(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

(3) 1Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 Abs. 1 in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen. 2Das Gleiche gilt für den Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 Abs. 2 außer Kraft tritt.