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  • ab 02.09.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 WEA-Erl

Bibliographie

Titel
Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen an Land in Niedersachsen (Windenergieerlass)
Redaktionelle Abkürzung
WEA-Erl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28010

Dieser Gem. RdErl. tritt am 2.9.2021 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2026 außer Kraft.

Der Bezugserlass tritt mit Ablauf des 1.9.2021 außer Kraft. In Bezug auf den Artenschutz sind die Nummern 4 und 5 der Anlage 1 und Anlage 2 des Bezugserlasses weiterhin anzuwenden.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 2 Absatz 1 des RdErl. vom 20. Juli 2021 (Nds. MBl. S. 1398)

An die
Region Hannover, Landkreise, Städte, Gemeinden und Samtgemeinden
den Regionalverband Großraum Braunschweig
den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr die
Ämter für regionale Landesentwicklung

Nachrichtlich:
An die
Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen