Anlage 4 KOVerm - Berechnung des zu erstattenden Aufwandes nach § 2 Abs. 2
Bibliographie
- Titel
- Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm)
- Amtliche Abkürzung
- KOVerm
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20220
(zu § 2 Abs. 2 Satz 2)
Die Erläuterungen zu den verwendeten Abkürzungen sind dem Gebührenverzeichnis der Anlage 1 vorangestellt.
Nr. | Gegenstand | Höhe des zu erstattenden Aufwandes, bezogen auf die Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der Anlage 1 |
---|---|---|
1 | 2 | 3 |
1 | Abruf mit dem Auskunftssystem Liegenschaftskataster, FODIS-Abruf für andere amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens | |
1.1 | Vermessungsunterlagen für eine amtliche Grenzauskunft | 50,00 Euro |
1.2 | Liegenschaftsbeschreibung oder Liegenschaftskarte für die Abgabe an Dritte | 30 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1 oder 2.1.2 |
1.3 | AK5, AP2.5 oder AP10 für die Abgabe an Dritte | 70 % der Gebühr nach Nr. 2.1.4 |
1.4 | Vermessungsunterlagen für die Erstellung einer Planunterlage | 125,00 Euro |
1.5 | Liegenschaftsbeschreibung und Liegenschaftskarte für einen Lageplan | 30 % der Gebühren nach den Nrn. 2.1.1 und 2.1.2 |
1.6 | Vermessungszahlen und Eigentumsangaben für einen qualifizierten Lageplan | 50,00 Euro |
1.7 | Vermessungszahlen für einen einfachen Lageplan | 50,00 Euro |
1.8 | Liegenschaftsgrafik (bis 7,5 ha Landschaftsfläche) als Ergänzung zu einem Lageplan | |
1.8.1 | konfektioniert im Datenformat DXF ............................................ | 30,00 Euro |
1.8.2 | im Datenformat NAS ............................................ | 40,00 Euro |
1.9 | Liegenschaftsbeschreibung oder Liegenschaftskarte zur eingeschränkten Verwendung | 10 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1 oder 2.1.2 |
1.10 | präsentationsaufbereitete Liegenschaftsgrafik in abweichendem Maßstab zur eingeschränkten Verwendung | 12 % der Gebühr nach Nr. 2.2 |
1.11 | Bildschirmpräsentation der Liegenschaftsbeschreibung, je abgerufenem Nachweis | 4 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1 |
1.12 | Vermessungsunterlagen | |
1.12.1 | für eine Umlegung, Zerlegung, Sonderung oder Grenzfeststellung oder zur Erhebung einer langgestreckten Anlage | 115,00 Euro |
1.12.2 | für die Grenzfeststellung einer Umringsgrenze im Zusammenhang mit der Anfertigung einer Planunterlage | 65,00 Euro |
1.12.3 | für eine Gebäudevermessung oder für die Fertigung eines Nachweises nach § 76 Abs. 3 NBauO | 50,00 Euro |
2 | Abgabe | |
2.1 | Vermessungsunterlagen für eine amtliche Grenzauskunft | 85,00 Euro |
2.2 | AK5 für die Abgabe an Dritte im Zusammenhang mit der Anfertigung eines Lageplans | nach Nr. 2.1.4 |
2.3 | Vermessungsunterlagen für die Erstellung einer Planunterlage | 250,00 Euro |
2.4 | Liegenschaftsbeschreibung und Liegenschaftskarte für einen Lageplan | 30 % der Gebühren nach den Nrn. 2.1.1 und 2.1.2 |
2.5 | Vermessungszahlen und Eigentumsangaben für einen qualifizierten Lageplan | 85,00 Euro |
2.6 | Vermessungszahlen für einen einfachen Lageplan | 75,00 Euro |
2.7 | Liegenschaftsgrafik (bis 7,5 ha Landschaftsfläche) als Ergänzung zu einem Lageplan | |
2.7.1 | konfektioniert im Datenformat DXF ............................................ | 40,00 Euro |
2.7.2 | im Datenformat NAS ............................................ | 50,00 Euro |
2.8 | Liegenschaftsbeschreibung oder Liegenschaftskarte zur eingeschränkten Verwendung | 70 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1 oder 2.1.2 |
2.9 | Vermessungsunterlagen | |
2.9.1 | für eine Umlegung, Zerlegung, Sonderung oder Grenzfeststellung oder zur Erhebung einer langgestreckten Anlage | 230,00 Euro |
2.9.2 | für die Grenzfeststellung einer Umringsgrenze im Zusammenhang mit der Anfertigung einer Planunterlage | 115,00 Euro |
2.9.3 | für eine Gebäudevermessung oder für die Fertigung eines Nachweises nach § 76 Abs. 3 NBauO | 85,00 Euro |
3 | Online-Abruf von Geobasisdaten | |
3.1 | Registrierung und Nutzerverwaltung für die Auskunftssysteme und Geodatendienste, je Jahr | nach Nr. 5.1 |
3.2 | Zuschlag für FODIS, je Jahr | 100,00 Euro |
4 | Übertragung der Mitwirkung an der Bereitstellung von Standardpräsentationen des Liegenschaftskatasters auf eine kommunale Körperschaft (§ 6 Abs. 4 NVermG) | 150,00 Euro |