Versionsverlauf

Pflichtfeld

Abschnitt 4 RL MBErl - Zuwendungsvoraussetzungen

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Migrationsberatung in Niedersachsen (Richtlinie Migrationsberatung)
Redaktionelle Abkürzung
RL MBErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
27400

4.1 Zuwendungen sind subsidiär zu den Fördermitteln des Bundes für die MBE und JMD in Anspruch zu nehmen.

4.2 Zur Sicherstellung einer zielgerichteten und effizienten Aufgabenerledigung müssen grundsätzlich folgende Qualifikationsmerkmale für die beratenden Personen vorliegen:

  • erfolgreicher Abschluss eines einschlägigen Bachelorstudiengangs (z. B. Soziale Arbeit, Erziehungswissenschaften) oder eine vergleichbare Qualifikation,

  • interkulturelle Kompetenz,

  • Sozial- und Methodenkompetenz,

  • Gleichstellungskompetenz.

Eine wünschenswerte weitere Qualifikation sind beratungsrelevante Fremdsprachenkenntnisse.

Sie müssen insbesondere in der Lage sein, Bedarfe für die weiterführende Beratung zu erkennen, um die Asylsuchenden an die zuständigen Stellen verweisen zu können.

Menschen mit Migrationsgeschichte sind bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen.

4.3 Über Eignung und Einstellung der beratenden Personen entscheidet der Träger. Bei Abweichungen hinsichtlich der geforderten Qualifikation ist das Einvernehmen mit der Bewilligungsbehörde herzustellen.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 8 des Erl. vom 19. Januar 2022 (Nds. MBl. S. 147)