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Abschnitt 2 RL MBErl - Gegenstand der Förderung

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Migrationsberatung in Niedersachsen (Richtlinie Migrationsberatung)
Redaktionelle Abkürzung
RL MBErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
27400

2.1 Gefördert wird die Beratung der Zielgruppe i. S. des in Nummer 1.2 beschriebenen Zuwendungszwecks. Geförderte Beratungsinhalte sind

  • die Hilfe zur Selbsthilfe,

  • die Begleitung des Integrations- und Teilhabeverlaufs,

  • Vermittlung in Hilfesysteme (Verweisberatung),

  • die Überprüfung und ggf. die individuelle Anpassung eingeleiteter Maßnahmen.

Die Schwerpunkte liegen auf der Information und der individuellen Beratung

  • in aufenthaltsrechtlichen Fragen, auch Legalisierungsberatung und -begleitung,

  • in sozialrechtlichen Fragen,

  • als sozialpädagogische und psychosoziale Beratung,

  • zum Gesundheits- und Pflegesystem und zu allgemeinen gesundheitsrechtlichen Fragen,

  • zum Gewaltschutz,

  • über Integrationskurse und weitere Sprachfördermaßnahmen sowie die individuelle Vermittlung in diese,

  • bei der Integration in Bildung, Ausbildung und Arbeit,

  • über die Möglichkeiten von Rückkehrhilfen und Reintegrationsmaßnahmen.

Das Angebot einer Migrationsberatung kann neben der zentrierten Vorhaltung einer Beratungsstelle zusätzlich auch durch den Einsatz digitaler Hilfsmittel und/oder den Einsatz ergänzender Beratungsformen (z. B. aufsuchende Beratung), erfolgen.

2.2 Die Beraterinnen und Berater zu Nummer 2.1 können Ehrenamtliche in die Erledigung ihrer Aufgaben einbinden und die Einsätze im notwendigen Umfang koordinieren. Sie informieren die Förderbehörde über die Unterstützung und Begleitung durch Ehrenamtliche, insbesondere Integrationslotsinnen und Integrationslotsen.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 8 des Erl. vom 19. Januar 2022 (Nds. MBl. S. 147)