Abschnitt 2 RL KuSP-RdErl - Gegenstand der Förderung
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von niedersächsischen Kunstschulen (RL Kunstschulprogramm)
- Redaktionelle Abkürzung
- RL KuSP-RdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22000
Gefördert werden Projekte, Konzepte, Prozesse und Maßnahmen, die der Entwicklung von Praxis, Struktur und Profil der Kunstschule dienen, z. B.
neue Formate kultureller Teilhabe,
eine beispielhafte Projektpraxis,
die Verbesserung der künstlerischen und pädagogischen Qualität,
die Professionalisierung der in den Kunstschulen Tätigen,
eine nachhaltige Konsolidierung der Infrastruktur der Kunstschule,
neue Organisationsmodelle,
die Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements,
die Vernetzung der Kunstschule mit Partnerinnen und Partnern,
die Optimierung der Öffentlichkeitsarbeit.
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 des RdErl. vom 1. Oktober 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 431)