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  • ab 01.08.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 RL KuSP-RdErl - Gegenstand der Förderung

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von niedersächsischen Kunstschulen (RL Kunstschulprogramm)
Redaktionelle Abkürzung
RL KuSP-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22000

Gefördert werden Projekte, Konzepte, Prozesse und Maßnahmen, die der Entwicklung von Praxis, Struktur und Profil der Kunstschule dienen, z. B.

  • neue Formate kultureller Teilhabe,

  • eine beispielhafte Projektpraxis,

  • die Verbesserung der künstlerischen und pädagogischen Qualität,

  • die Professionalisierung der in den Kunstschulen Tätigen,

  • eine nachhaltige Konsolidierung der Infrastruktur der Kunstschule,

  • neue Organisationsmodelle,

  • die Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements,

  • die Vernetzung der Kunstschule mit Partnerinnen und Partnern,

  • die Optimierung der Öffentlichkeitsarbeit.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 des RdErl. vom 1. Oktober 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 431)