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  • ab 01.08.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 6 RL KuSP-RdErl - Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von niedersächsischen Kunstschulen (RL Kunstschulprogramm)
Redaktionelle Abkürzung
RL KuSP-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22000

Die Zuwendungsempfänger haben die Zuwendung mit dem jeweils gültigen Logo (Wort-Bild-Marke) des Landes Niedersachsen bei der öffentlichen Darstellung des geförderten Vorhabens kenntlich zu machen.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 des RdErl. vom 1. Oktober 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 431)