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  • ab 01.08.2018 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 RehaBRdErl

Bibliographie

Titel
Reha-Beratung der Bundesagentur für Arbeit für inklusiv beschulte Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf in der allgemein bildenden Schule
Redaktionelle Abkürzung
RehaBRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Die Schule ist verpflichtet, den Einschätzungsbogen für die Berufsberatung zu erstellen und an die oder den für die Schule zuständige Berufsberaterin oder zuständigen Berufsberater der Agentur für Arbeit weiterzuleiten, sobald die Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis erklärt haben (Vordruck s. Anlage 2). Der Einschätzungsbogen ist der zuständigen Berufsberaterin oder dem zuständigen Berufsberater der Agentur für Arbeit ausschließlich in Papierform persönlich zu übergeben oder per Post in einem direkt an die Berufsberaterin oder den Berufsberater der Agentur für Arbeit adressierten Briefumschlag zuzusenden.

Außer Kraft am 1. August 2025 durch Nummer 6 des RdErl. i.d.F. vom 1. April 2023 (SVBl. S. 171)