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  • ab 01.08.2018 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 RehaBRdErl

Bibliographie

Titel
Reha-Beratung der Bundesagentur für Arbeit für inklusiv beschulte Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf in der allgemein bildenden Schule
Redaktionelle Abkürzung
RehaBRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Die Schule ist verpflichtet, den Erziehungsberechtigten von Schülerinnen und Schülern mit einem festgestellten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf das Formblatt "Zustimmung für die Erstellung des Einschätzungsbogens für die Berufsberatung" (Anlage 1) vorzulegen.

Außer Kraft am 1. August 2025 durch Nummer 6 des RdErl. i.d.F. vom 1. April 2023 (SVBl. S. 171)