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  • ab 01.08.2018 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 RehaBRdErl

Bibliographie

Titel
Reha-Beratung der Bundesagentur für Arbeit für inklusiv beschulte Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf in der allgemein bildenden Schule
Redaktionelle Abkürzung
RehaBRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Das Verfahren zur Sicherstellung der Reha-Beratung durch die Agentur für Arbeit soll zu folgenden Zeiträumen durchgeführt werden:

  • Hauptschule und Hauptschulzweige im Schuljahrgang 7 zum Schuljahresende

  • alle anderen Schulformen: im Schuljahrgang 8 zum Schuljahresende

Außer Kraft am 1. August 2025 durch Nummer 6 des RdErl. i.d.F. vom 1. April 2023 (SVBl. S. 171)