RehaBRdErl,NI - Reha-Beratungsrunderlass

Reha-Beratung der Bundesagentur für Arbeit für inklusiv beschulte Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf in der allgemein bildenden Schule

Bibliographie

Titel
Reha-Beratung der Bundesagentur für Arbeit für inklusiv beschulte Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf in der allgemein bildenden Schule
Redaktionelle Abkürzung
RehaBRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

RdErl. des MK v. 29.6.2018 - 24.1.1 - 81403

Vom 29. Juni 2018 (SVBl. S. 413)

Geändert durch RdErl. vom 1. April 2023 (SVBl. S. 171)

- VORIS 22410 -

Für Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf gelten weiterhin die Regelungen aus den Erlassen vom 27.6.2014, Az. 22.4 bzw. vom 24.11.2014, Az. 24.2-82110/14.

Abschnitt 1 RehaBRdErl

Bibliographie

Titel
Reha-Beratung der Bundesagentur für Arbeit für inklusiv beschulte Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf in der allgemein bildenden Schule
Redaktionelle Abkürzung
RehaBRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Die Schule ist verpflichtet, den Erziehungsberechtigten von Schülerinnen und Schülern mit einem festgestellten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf das Formblatt "Zustimmung für die Erstellung des Einschätzungsbogens für die Berufsberatung" (Anlage 1) vorzulegen.

Außer Kraft am 1. August 2025 durch Nummer 6 des RdErl. i.d.F. vom 1. April 2023 (SVBl. S. 171)

Abschnitt 2 RehaBRdErl

Bibliographie

Titel
Reha-Beratung der Bundesagentur für Arbeit für inklusiv beschulte Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf in der allgemein bildenden Schule
Redaktionelle Abkürzung
RehaBRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Die Schule ist verpflichtet, den Einschätzungsbogen für die Berufsberatung zu erstellen und an die oder den für die Schule zuständige Berufsberaterin oder zuständigen Berufsberater der Agentur für Arbeit weiterzuleiten, sobald die Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis erklärt haben (Vordruck s. Anlage 2). Der Einschätzungsbogen ist der zuständigen Berufsberaterin oder dem zuständigen Berufsberater der Agentur für Arbeit ausschließlich in Papierform persönlich zu übergeben oder per Post in einem direkt an die Berufsberaterin oder den Berufsberater der Agentur für Arbeit adressierten Briefumschlag zuzusenden.

Außer Kraft am 1. August 2025 durch Nummer 6 des RdErl. i.d.F. vom 1. April 2023 (SVBl. S. 171)

Abschnitt 3 RehaBRdErl

Bibliographie

Titel
Reha-Beratung der Bundesagentur für Arbeit für inklusiv beschulte Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf in der allgemein bildenden Schule
Redaktionelle Abkürzung
RehaBRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Die Erziehungsberechtigten sind zu informieren, dass die Datenspeicherung innerhalb der Bundesagentur für Arbeit längstens für ein Jahr erfolgt.

Außer Kraft am 1. August 2025 durch Nummer 6 des RdErl. i.d.F. vom 1. April 2023 (SVBl. S. 171)

Abschnitt 4 RehaBRdErl

Bibliographie

Titel
Reha-Beratung der Bundesagentur für Arbeit für inklusiv beschulte Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf in der allgemein bildenden Schule
Redaktionelle Abkürzung
RehaBRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Der Förderplan und/oder das Gutachten zur Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs sind dem Einschätzungsbogen beizufügen, wenn die Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis erklärt haben.

Außer Kraft am 1. August 2025 durch Nummer 6 des RdErl. i.d.F. vom 1. April 2023 (SVBl. S. 171)