Abschnitt 3 SWS-NRdErl - Kontaktstellen
Bibliographie
- Titel
- Verfahren für die Nutzung des interaktiven Europäischen Schnellwarnsystems für Lebensmittel und Futtermittel im Rahmen von Amtshilfe und Zusammenarbeit für die Bereiche Lebensmittel, Wein und Lebensmittelbedarfsgegenstände
- Redaktionelle Abkürzung
- SWS-NRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78550
Kontaktstellen i. S. dieses RdErl. sind:
das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als nationale Kontaktstelle, die die Aufgaben als Verbindungsstelle i. S. von Artikel 103 der Verordnung (EU) 2017/625 und als Zentrale Kontaktstelle i. S. von Artikel 13 Abs. 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715 für den Mitgliedsstaat Deutschland als Netzmitglied wahrnimmt, und
die im LAVES eingerichtete Länderkontaktstelle, die für die Entgegennahme, Prüfung und Weiterleitung der Meldungen zuständig ist.
Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 9 des Runderlasses vom 14. Januar 2021 (Nds. MBl. S. 379)