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  • ab 17.02.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 6 SWS-NRdErl - Verfahren zur Beantwortung von allgemeinen Anfragen aus dem AAC-Konversationsmodul

Bibliographie

Titel
Verfahren für die Nutzung des interaktiven Europäischen Schnellwarnsystems für Lebensmittel und Futtermittel im Rahmen von Amtshilfe und Zusammenarbeit für die Bereiche Lebensmittel, Wein und Lebensmittelbedarfsgegenstände
Redaktionelle Abkürzung
SWS-NRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78550

Allgemeine Anfragen wie z. B. zu Untersuchungsmethoden oder Untersuchungskapazitäten werden von der Länderkontaktstelle an die zuständigen Stellen zur Beantwortung oder Stellungnahme weitergeleitet. Der Antwortentwurf ist vor Versand über das iRASFF-System an die nationale Kontaktstelle durch die Länderkontaktstelle zur Zustimmung an ML zu schicken. Erteilt ML keine Zustimmung, muss die Meldung von der Länderkontaktstelle überarbeitet und erneut an ML zur Zustimmung gesendet werden.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 9 des Runderlasses vom 14. Januar 2021 (Nds. MBl. S. 379)