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  • ab 17.02.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 9 SWS-NRdErl - Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Verfahren für die Nutzung des interaktiven Europäischen Schnellwarnsystems für Lebensmittel und Futtermittel im Rahmen von Amtshilfe und Zusammenarbeit für die Bereiche Lebensmittel, Wein und Lebensmittelbedarfsgegenstände
Redaktionelle Abkürzung
SWS-NRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78550

Dieser RdErl. tritt am 17. 2. 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2026 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 9 des Runderlasses vom 14. Januar 2021 (Nds. MBl. S. 379)

An das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
die Landkreise und kreisfreien Städte, die Region Hannover
den Zweckverband Veterinäramt JadeWeser