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  • ab 17.02.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 7 SWS-NRdErl - Erreichbarkeiten

Bibliographie

Titel
Verfahren für die Nutzung des interaktiven Europäischen Schnellwarnsystems für Lebensmittel und Futtermittel im Rahmen von Amtshilfe und Zusammenarbeit für die Bereiche Lebensmittel, Wein und Lebensmittelbedarfsgegenstände
Redaktionelle Abkürzung
SWS-NRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78550

Die Länderkontaktstelle ist während der Dienstzeiten, montags bis freitags in der Zeit von 8.00 bis 12.30 Uhr, per E-Mail unter aac.kontaktstelle@laves.niedersachsen.de und per Telefon unter der Tel. 0441 57026-400, erreichbar.

Die LMÜ, die Länderkontaktstelle und das ML stellen jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich sicher, dass eine Erreichbarkeit für die Bearbeitung von Meldungen gewährleistet ist. Die Kontaktaufnahme außerhalb der Dienstzeiten erfolgt durch die mitgeteilten Kontaktdaten für Meldungen gemäß Artikel 50 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002. Änderungen der Erreichbarkeiten werden dem LAVES unverzüglich mitgeteilt.

Sofern im Einzelfall die Bearbeitung von Vorgängen außerhalb der Dienstzeiten erforderlich ist, erfolgt eine Weisung des ML.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 9 des Runderlasses vom 14. Januar 2021 (Nds. MBl. S. 379)