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  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

Anlage EvakPRdErl - Einheitlich zu verwendende Begriffe im Betreuungsdienst in Niedersachsen

Bibliographie

Titel
Katastrophenschutz; Hinweise und Regelungen zur Planung von Evakuierungen Betroffener (Evakuierungsplanung)
Redaktionelle Abkürzung
EvakPRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21100
AnlaufstelleDie Anlaufstelle ist eine Stelle, an der ein erster Kontakt zu Einsatzmaßnahmen des Betreuungsdienstes möglich ist. An der Anlaufstelle finden insbesondere Maßnahmen der Information, Sammlung und Lenkung statt. Betroffene werden von hier einer weiteren Betreuungseinrichtung zugeführt.
Im Evakuierungsgebiet können Anlaufstellen auch Abfahrtstellen für Bustransporte sein.
AufnahmeAufnahme ist die Betreuung, Unterbringung und Versorgung Betroffener für einen mittel- bis längerfristigen Zeitraum.
Aufnahme- und VerteilzentrumEin Aufnahme- und Verteilzentrum ist eine temporäre Einrichtung, die insbesondere
  1. a)

    als Anlaufstelle außerhalb des Gefahrenbereichs für sich selbst evakuierende Betroffene oder

  2. b)

    als zentrale Eingangsstation für Betroffene bei einer überörtlichen Aufnahme


dient. Im Aufnahme- und Verteilzentrum erfolgt insbesondere eine Registrierung sowie die Zuweisung auf eine nachfolgende Einrichtung, zumeist eine Notunterkunft *).
Besonderer BetreuungsbedarfBedarf einer Betroffenen oder eines Betroffenen über den üblichen Bedarf Betroffener in der Schadenslage hinausgehend (z. B. Bedarf an Pflege- oder Unterstützungsmaßnahmen, Säuglings- oder Sonderkost, Medikamenten).
BetreuungsplatzDer Betreuungsplatz ist wie auch die Betreuungsstelle *) eine temporäre Einrichtung der Soforthilfephase.
Der Betreuungsplatz ist für die Betreuung und kurzfristige Unterbringung von - in der Regel 500 - Betroffenen vorgesehen.
BetreuungsstelleDie Betreuungsstelle ist die erste temporäre Einrichtung für Betroffene in der Soforthilfephase.
In der Betreuungsstelle werden grundlegende Maßnahmen der Erst-Betreuung durchgeführt.
Die Betreuungsstelle ist nicht zur längerfristigen Unterbringung Betroffener vorgesehen.
Betroffeneunverletzt Hilfebedürftige; dieses sind zunächst alle zum Zeitpunkt des Schadensereignisses am Schadensort Anwesenden.
BereitstellungsraumTemporäre Einrichtung zur Sammlung, Unterbringung und Versorgung von Einsatzkräften; möglichst um Kapazitäten zur Materialerhaltung ergänzt.
EvakuierungGeplante, strukturierte Verbringung von Menschen und ggf. Tieren oder Sachwerten aus einem potentiell gefährdeten Gebiet.
EvakuierungsbezirkRäumliche Unterteilung eines Gebietes in der Evakuierungsplanung.
Evakuierungsbezirke grenzen sich durch örtliche oder geographische Gegebenheiten (z. B. Straßenzüge, Berge, Flüsse), organisatorische Erwägungen (z. B. Zuweisung zu Evakuierungsrouten) oder hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit eines Evakuierungserfordernis (z. B. Unterschiedlich starke Auswirkungen eines Hochwassers) voneinander ab.
EvakuierungsrouteVorgeplante Streckenführung für eine Evakuierung.
EvakuierungssektorRäumliche Unterteilung eines Gebietes in der Evakuierungsplanung.
Evakuierungssektoren sind stets gleichgroße Kreisstücke eines definierten Evakuierungsradius um eine potentielle Gefahrenquelle. In der Regel soll ein Evakuierungsradius in zwölf Evakuierungssektoren unterteilt werden. Die Mitte des Sektors 1 wird auf 12 Uhr festgelegt, die weiteren Sektoren schließen sich im Uhrzeigersinn an.
FolgeunterbringungSich an eine Notunterkunft *) anschließende Einrichtung zur Unterbringung Betroffener, die auf eine längerfristige Unterbringung mit besserem Standard ausgelegt ist.
geschlossene EvakuierungEine abgrenzbare Gruppe von Betroffenen (z. B. alle Bewohnerinnen und Bewohner einer Pflegeeinrichtung) werden organisiert gesammelt von einem Ort evakuiert. Die Betroffenen müssen sich nicht eigeständig um ihre Evakuierung bemühen.
MeldekopfAbgesetzte Kontaktstelle (zur Registrierung und örtlichen Einweisung) vor einer temporären Einrichtung.
Notfall
(im Zusammenhang mit kerntechnischen Ereignissen)
Definition nach § 5 Abs. 26 StrlSchG:
Ereignis, bei dem sich durch ionisierende Strahlung erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Menschen, die Umwelt oder Sachgüter ergeben können. Kein Notfall liegt vor, wenn abzusehen ist, dass ein Ereignis, das im Rahmen einer geplanten Tätigkeit eingetreten ist, voraussichtlich durch die für geplante Expositionssituationen geregelten Maßnahmen bewältigt werden kann.
  1. 1.

    Überregionaler Notfall:
    Ein Notfall im Bundesgebiet, dessen nachteilige Auswirkungen sich voraussichtlich nicht auf das Land beschränken werden, in dem er sich ereignet hat, oder ein Notfall außerhalb des Bundesgebietes, der voraussichtlich innerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes nicht nur örtliche nachteilige Auswirkungen haben wird.

  2. 2.

    Regionaler Notfall:
    Ein Notfall im Bundesgebiet, dessen nachteilige Auswirkungen sich voraussichtlich im Wesentlichen auf das Land beschränken werden, in dem er sich ereignet hat.

  3. 3.

    Lokaler Notfall:
    Ein Notfall, der voraussichtlich im Geltungsbereich dieses Gesetzes im Wesentlichen nur örtliche nachteilige Auswirkungen haben wird.

NotfallstationTemporäre Einrichtung zur Dekontamination und ggf. Erstversorgung potentiell einer Strahlenexposition ausgesetzter Betroffener, Patientinnen und Patienten.
NotunterkunftKurz- bis mittelfristig dienende Einrichtung zur behelfsmäßigen Unterbringung Betroffener.
Phase des BetreuungseinsatzesAls Phasen des Betreuungseinsatzes werden:
  • Soforthilfephase,

  • Stabilisierungsphase und

  • Normalisierungsphase


festgelegt.
Die Phasen unterscheiden sich insbesondere in Umfang und Intensität erforderlicher Einsatzmaßnahmen wie auch den Standards der Betreuung. Die Dauer der einzelnen Phasen hängt von den Rahmenbedingungen des Einsatzes ab.
RäumungAls Räumung im betreuungsdienstlichen Sinne ist in Abgrenzung zur Evakuierung *) das ungeplante, sofortige Verlassen eines gefährdeten Gebietes zu verstehen.
Sanitätsdienstliche HilfsstelleKontaktstelle für Patientinnen und Patienten zur Entlastung der Notaufnahmen umliegender Krankenhäuser in einer größeren Schadenslage.
Unfall
(im Zusammenhang mit kerntechnischen Ereignissen)
Definition gemäß des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung:
Ereignisablauf, der für eine oder mehrere Personen eine effektive Dosis von mehr als 50 mSv zur Folge haben kann.
VerfügungsraumOrt, an dem sich Einsatzkräfte für einen unmittelbaren Einsatz bereithalten. In Abgrenzung zum Bereitstellungsraum *) ist der Aufenthalt hier nur kurzfristig.

Entsprechend der Definition dieser Tabelle.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 6 des RdErl. vom 8. November 2023 (Nds. MBl. S. 880)